Die wichtigste Grundregeln bleiben unverändert: Bleiben Sie so viel wie möglich zu Hause, vermeiden Sie möglichst viele Kontakte, halten Sie einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen und waschen Sie regelmäßig Ihre Hände.
Seit Mitte März und noch bis mindestens 3. Mai gelten folgende Regeln:
Ausgang:
Wesentliche Fahrten sind erlaubt. Darunter fallen Fahrten zur Arbeit, zu Lebensmittelgeschäften, zum Arzt, zur Bank, zur Post, zum Apotheker, zum Tanken oder um Menschen in Not zu helfen. Alle anderen Fahrten sind verboten.
Spaziergänge, Radfahren und Jogging im Freien sind erlaubt - mit Familienmitgliedern, die unter demselben Dach wohnen, oder mit einem Freund/Bekannten, wobei der notwendige Mindestabstand (1,5 Meter) eingehalten wird. Es ist nicht erlaubt, in einem Park oder auf einer Bank in der Sonne zu sitzen.
Auch darf man nicht mit dem Auto an einen Ort fahren, um dort spazieren zu gehen. Eine Ausnahme: Familien mit kleinen Kindern (bis zu 5 Jahren) dürfen das Auto für Freizeitaktivitäten in der eigenen Nachbarschaft mitnehmen. Die gleiche Regel gilt für schwangere Frauen, Senioren und Menschen mit beschränkter Mobilität.
Es gilt ein Versammlungsverbot. Grillen ist nur erlaubt mit Personen, die unter demselben Dach leben, nicht aber mit Freunden, Nachbarn oder anderen Familien.
Neu: Bewohner von Altenheimen und Behinderteneinrichtungen sowie allein lebende Senioren sollen künftig den Besuch einer vorab bestimmten Person erhalten können. Diese Regelung stößt in weiten Teilen des Landes auf viel Widerstand und dürfte nicht so schnell umgesetzt werden.
Geschäfte
Nicht-wesentliche Geschäfte sind geschlossen. Lebensmittelgeschäfte bleiben geöffnet. Es gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern. In Supermärkten ist der Zugang jedoch auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter beschränkt, ein Kunde darf sich maximal 30 Minuten im Geschäft aufhalten. Auch Apotheken, Tiernahrungsgeschäfte und Kioske bleiben geöffnet. Night Shops dürfen bis 22 Uhr öffnen. Friseurläden sind geschlossen. Märkte sind verboten, nur Lebensmittelstände dürfen bleiben, wenn sie wirklich unverzichtbar sind.
Neu: Garten- und Baumärkte dürfen ab 18. April ihre Türen öffnen, allerdings mit den gleichen Sicherheitsmaßnahmen wie Lebensmittelgeschäfte. Für die Gewerkschaften ist es wichtig, dass die Frage der Sicherheit des Personals in den Geschäften vor jeglicher Wiedereröffnung geregelt.
Gaststätten
Alle Cafés und Restaurants sind und bleiben geschlossen. Terrassenmöbel müssen drinnen aufbewahrt werden.
Arbeitsplatz
Telearbeit (Homeoffice) ist die Norm. Unternehmen sind verpflichtet, so viel Telearbeit wie möglich zu organisieren. Wenn sie das nicht können, müssen sie die soziale Distanzierung respektieren. Geschieht dies nicht, droht ihnen eine hohe Geldstrafe oder sogar die Schließung. Eine Ausnahme gilt nur für bestimmte entscheidende Sektoren und wesentliche Dienstleistungen, aber die Regeln der „sozialen Distanzierung“ müssen auch hier so weit wie möglich eingehalten werden.
Schulen
Der Unterricht ist ausgesetzt. Die Schulen sind nicht geschlossen, weil sie Kindern von Eltern, die im medizinischen und gesundheitlichen Bereich arbeiten oder für die öffentliche Sicherheit verantwortlich sind, eine Betreuung anbieten. Kinderkrippen bleiben geöffnet. Universitäten und Hochschulen bieten möglichst Fernunterricht an.
Veranstaltungen und Gottesdienste
Freizeit-, Sport-, Kultur- und Folkloreveranstaltungen sind abgesagt. Beerdigungen dürfen nur im begrenzten Kreis stattfinden (maximal 15 Personen, Mindestabstand 1,50 Meter). Eheschließungen sind nur zivilrechtlich erlaubt: Nur die Trauzeugen und der Standesbeamte dürfen anwesend sein. Taufen sind annulliert.
Neu: Alle Massenveranstaltungen sind bis zum 31. August verboten. Der Festivalsommer fällt daher komplett ins Wasser. Die Veranstalter (Graspop, Werchter Boutique, TW Classic, Rock Werchter, Les Ardentes, Dour Festival, Blues Peer, Ostend Beach, Gentse Festen, Gent Jazz, Couleur Café, Dranouter...) werden in den kommenden Tagen und Wochen mitteilen, was mit den gekauften Tickets geschieht. Für Pukkelpop war der Ticketverkauf noch nicht gestartet, für Tomorrowland bleiben die Tickets für nächstes Jahr (16.-18.Juli und 23.-25 Juli) gültig. Der Unterschied zwischen Groß- und kleineren Veranstaltungen wird der Sicherheitsrat bei seiner nächsten Sitzung am 24. April festlegen.
Öffentliche Verkehrsmittel
Der öffentliche Verkehr läuft weiter, aber auch hier gelten die Regeln der sozialen Distanzierung: Busse und Bahnen sind so organisiert, dass die Fahrgäste 1,50 Meter voneinander entfernt sitzen können. Die SNCB lässt allerdings zu bestimmten Zeiten viel weniger Züge fahren.
Reisen
Nicht-wesentliche Auslandsreisen sind verboten. (gz)

Kommentare
Darf ich eine Frage stellen? Warum wird nirgendwo etwas von der Öffnung der Containerparks geschrieben? Das wurde doch auch in der Pressekonferenz angesagt?
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