Virokratie verfassungsgemäß?

Das Vergreifen der Virokratie (siehe „Machtwort“ von Van Ranst: „Es ist klar, dass nach den Osterferien die Schulen noch nicht öffnen werden“) an unseren Grundrechten sollte unbedingt auf seine Verfassungsmäßigkeit abgeklopft werden. Da wären Art. 12 und 23, die jedem die Freiheit und ein menschenwürdiges Leben zugestehen, das u.a. das Recht auf kulturelle und soziale Entfaltung beinhaltet. Aber wie kann ein Altenheimbewohner, der in seinem Zimmer eine Einzelschutzhaft absitzen muss, frei sein und sich kulturell und sozial entfalten? Dann nehmen wir Art. 24 §3, der jedem das Recht auf Unterricht unter Berücksichtigung der Grundfreiheiten und Grundrechte zugesteht. Dieses Recht wird durch die Schließung der Schulen und Universitäten aufs Gröbste verletzt. Zum Schluss noch Art. 187, der besagt, dass die Verfassung weder ganz noch teilweise ausgesetzt werden darf, auch nicht durch eine mit verfassungskonformen Sondervollmachten ausgestattete Regierung.

Übrigens, Begriffe wie „Krisen-“, „Katastrophen-“ und „Notfallplan“ kommen in der Verfassung nicht vor. Es ist dort lediglich die Rede vom „Kriegszustand“. Nun verhält es sich mit Kriegen in der Regel so, dass die Kriegsherren auch dann noch das Volk auf den Kampf einschwören, wenn bereits die Kapitulation sich als die vernünftigere Alternative, die in dem Falle der Würde des Menschen deutlich zuträglicher wäre, anbietet.

Kommentare

  • Herr Schmitz, der Staatsrat hat in seinem Gutachten 67.142/AG (Französisch) vom 25-03-2020 bereits "abgeklopft"... Auf Seite 22 steht darin erklärt, dass die Sonderbefugnisse auf Artikel 105 der Verfassung beruhen. Ferner präzisiert das Gutachten des Staatsrates vom 31-05-1996 die genaueren Bedingungen für solche Sonderbefugnisse.
    Es hat sich also niemand an den Grundrechten "vergangen", sondern diese nur zum Teil, unter genauen Bedingungen und zeitlich begrenzt eingeschränkt, was nicht nur recht- sondern auch verfassungsmäßig und nebenbei zum Schutz der Volksgesundheit - unser aller Gesundheit - absolut notwendig ist.

  • Hallo Herr Hezel,

    Vielen Dank für den Hinweis. Dass der Regierung Sondervollmachten zugestanden werden, stört mich nicht, sondern dass die Regierung diese Sondervollmachten u.a. dazu nutzt, um verfassungsmäßige Grundrechte auf unverhältnismäßige Weise einzuschränken.

    Ich habe mir das Gutachten angeschaut (https://www.lachambre.be/flwb/pdf/55/1104/55K1104002.pdf).

    Mir fällt zunächst auf, dass der zu begutachtende Gesetzesvorschlag keine unmittelbaren Freiheitsbeschränkungen beinhaltete (siehe 6.1.1. Si la proposition ne contient en elle-même aucune disposition qui restreint une liberté publique, il ne saurait être exclu que certains des arrêtés de pouvoirs spéciaux qu’elle envisage d’habiliter le Roi à adopter aient pareille portée.)

    Des Weiteren verlangt das Gutachten, dass die Einschränkung höherwertiger Grundrechte (u.a. Bewegungsfreiheit, Schulbesuch) im Einzelfall auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist.

    Das Gutachten gibt also der Regierung in keinster Weise einen Freibrief für das Aushebeln von Grundrechten. Und ich bleibe dabei, dass z.B. die Schulschließung diese Verhältnismäßigkeit nicht wahrt, siehe auch Marc Van Ranst (19.3.2020): "J'ai un regret. Nous n'aurions pas dû fermer les écoles…"

    PS: Inwiefern ist es für unsere Volksgesundheit "absolut notwendig", dass ich darauf verzichte, mit meiner Tochter das Autofahren zu üben?

  • Lieber Herr Hezel,

    Es freut mich, dass Sie auch freundlich / sachlich schreiben und informieren. So sollte es sein

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