Im Rahmen der öffentlichen Regierungskontrolle im Parlament der DG (PDG) in der vergangenen Woche hatte der Ecolo-Abgeordnete Freddy Mockel auf die Thematik hingewiesen. So hätten die Arbeitsämter ihre Dienste angepasst und dafürber auch die Presse informiert, als die ersten drastischen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus am 13. März beschlossen worden waren, erklärte Freddy Mockel in einer Frage an DG-Beschäftigungsministerin Isabelle Weykmans (PFF). Das Arbeitsamt der DG habe dies ebenfalls am 16. März getan – und auch auf der Webseite des ADG fänden sich seitdem Erläuterungen zur angepassten Arbeitsweise.
Keinerlei Hinweise hätten sich jedoch bis Anfang April zunächst zu den neuen Bestimmungen zur Kontrolle des Suchverhaltens der Arbeitssuchenden gefunden, weder auf der Webseite des Arbeitsamtes noch in der regionalen Presse. „Angesichts der jetzigen Lage wäre eine angepasste Vorgehensweise aber logisch: mit Wirtschaftsbereichen, die fast komplett ihren Betrieb einstellen mussten, oder Kurzarbeit und auch Entlassungen vornehmen, aber angesichts der Ungewissheit für die Unternehmen, in was für einer Lage sie sich in einigen Monaten nach der Krise befinden werden, usw.“, kritisierte Freddy Mockel.
Das Arbeitsamt der Wallonischen Region, das Forem, habe dagegen in seinen veröffentlichten Maßnahmen deutlich kommuniziert: Demnach wird die Zeit vom 13. März bis zum 17. April sozusagen „neutralisiert“: Das bedeutet, dass für diese Zeit werden keinerlei Suchnachweise durch die Kontrolldienste verlangt werden. Es werde natürlich darauf hingewiesen, dass der Arbeitssuchende natürlich weiterhin alle Online-Tools während dieser Zeitspanne zur Arbeitssuche nutzen könnte, machte Freddy Mockel klar und wollte von der Ministerin wissen, was denn jetzt für das Arbeitsamt der DG gelte. Gemeinschaftsministerin Isabelle Weykmans machte deutlich, dass das ADG eine vergleichbare Vorgehensweise wie bei den Kollegen des wallonischen Forem anwende: „Bei der Bewertung der Suchbemühungen und Verfügbarkeit wird der Kontrolldienst des Arbeitsamtes der aktuellen Situation Rechnung tragen. Für den Zeitraum vom 13. März bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen, das heißt vorerst bis zum 19. April, verlangt der Kontrolldienst keine Nachweise für die aktive Arbeitsuche“, antwortete die Ministerin. Eingehende Stellenangebote würden weiterhin vom Arbeitsamt bearbeitet. Die Arbeitsuchenden würden über passende Stellenangebote informiert und sollten sich im Rahmen der bestehenden Bestimmungen und der individuellen Möglichkeiten bewerben.
„Nach der Verabschiedung der föderalen Maßnahmen, durch die physische Kundenkontakte momentan nur noch unter erschwerten Bedingungen oder gar nicht mehr möglich sind, haben alle Dienste des Arbeitsamtes die jeweiligen Termine mit den Kunden abgesagt. Dies erfolgte auf telefonischem Weg, und hierbei konnten auch eventuelle Fragen direkt beantwortet werden“, erläuterte Isabelle Weykmans.
Gleichzeitig sei auf der Webseite auf die Anpassung der Dienste hingewiesen worden. „Hierbei wurde den Kunden auch mitgeteilt, dass eine Abwesenheit auf eine Vorladung keine Auswirkung auf die Kontrolle der Verfügbarkeit hat. Diese Information wurde bereits am 16. März in Radio und Presse mitgeteilt“, so Weykmans. In einem zweiten Schritt sei eine entsprechende Information auf der Webseite des Arbeitsamtes unter dem Punkt „Rechte und Pflichten für die Arbeitsuchenden“ eingefügt worden. Die Inhalte dieses Punktes werden nochmals in den „FAQ“ wiederholt, die seit dem 2. April freigeschaltet worden seien. Da alle Vorladungen und Termine von Seiten des Arbeitsamts abgesagt wurden, werde auch dies keine Folgen auf die Kontrolle Ihrer Verfügbarkeit haben.
„Sie bleiben als Arbeitsuchender eingetragen mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.“
„Dennoch bleiben sie als Arbeitsuchender eingetragen mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten“, so die Beschäftigungsministerin. „Sie können also weiterhin von unserer Stellenvermittlung über passende Stellenangebote informiert werden und müssen sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der zurzeit geltenden Vorsichtsmaßnahmen auf diese Stellenangebote bewerben. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail bewerben und die weiteren Modalitäten mit dem Arbeitgeber klären.“ Die Betroffene hätten auch weiterhin die Möglichkeit, das Jobportal zu nutzen, um ihre Stellensuche während dieser Zeit fortzusetzen. „Auch wenn viele Betriebe zurzeit Kurzarbeit anmelden oder aufgrund der Corona-Maßnahmen vorübergehend ihre Tätigkeit ganz einstellen müssen, gibt es dennoch auch Betriebe, die trotz oder gerade wegen der Coranakrise Personal suchen“, machte die PFF-Politikerin deutlich.
Es sei wichtig darauf hinzuweisen, dass alle Dienste des Arbeitsamtes unter Beachtung der aktuellen Bestimmungen weiter funktionierten. (sc)

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