Das sogenannte Super-Kernkabinett setzt sich zusammen aus den drei Koalitionspartnern und den sieben Oppositionsparteien, die der Regierung Wilmès Sondervollmachten im Kampf gegen Corona erteilt haben. Der wichtigste Beschluss, der am Samstag getroffen wurde, war die Billigung der Staatsgarantie von 50 Milliarden Euro, die Kredite an Unternehmen ermöglicht, die aufgrund der Coronakrise Gefahr laufen, über Bord zu gehen. Auch die Europäische Kommission gab dem Bürgschaftssystem inzwischen grünes Licht, sodass diese finanzielle „Bazooka“ rasch zum Einsatz kommen kann.
In den vergangenen Tagen haben die Banken viele Anfragen von Unternehmen erhalten, die ihre vorübergehenden finanziellen Probleme mit einem neuen Kredit überbrücken wollten, aber die Voraussetzungen, die sie für einen Kredit mit staatlicher Bürgschaft erfüllen müssen, waren noch nicht bekannt. Binnen einer Woche hatten die Geldhäuser bereits 86.000 Kredite mit sechsmonatigem Zahlungsaufschub gewährt. Eine Staatsgarantie ist für die Banken wichtig, um die Verluste aufzufangen, die sie erleiden, wenn Unternehmen nicht in der Lage sind, die Kredite zurückzuzahlen.
Die Kriterien wurden jetzt vom Super-Kernkabinett gebilligt und an den Ministerrat der Regierung Wilmès weitergeleitet. Demnach sollen die Banken ab nächster Woche damit beginnen können, Unternehmen mit Überbrückungskrediten zu helfen. Das Garantiesystem deckt alle neuen Kredite und Kreditlinien mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten ab, die die Banken bis zum 30. September 2020 lebensfähigen nicht-finanziellen Unternehmen, Selbstständigen und gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung stellen.
Weitere Maßnahmen, die bei dem virtuellen Treffen der Regierungsspitze und der Vorsitzenden der zehn Parteien, die der Regierung im Kampf gegen das Coronavirus Vollmachten eingeräumt haben, beschlossen wurden, sind folgende:
- Einführung eines vorübergehenden Moratoriums für Unternehmenskonkurse
- Steuerbefreiung freiwilliger Überstunden in sogenannten „kritischen“ Sektoren
- Möglichkeit für zeitweilige Arbeitslose, flexibel und ohne Einkommensverlust vorübergehend im Gartenbau- und Forstsektor zu arbeiten
- Erleichterung der befristeten Entsendung von Festangestellten aus anderen Unternehmen zu Arbeitgebern in „kritischen“ Sektoren.
- Studenten dürfen mehr Arbeitsstunden leisten
- Asylsuchende werden auf dem Arbeitsmarkt zugelassen, insofern sie einen Asylantrag gestellt haben
- Degressivität der Arbeitslosenunterstützung wird auf Eis gelegt
Erörtert wurde schließlich auch eine gesetzliche Grundlage, um Gesundheitspersonal, das bisher nicht mobilisiert wurde, zu rekrutieren, um bei der Bewältigung der Coronakrise, insbesondere in Altenheimen, zu helfen.
Über eine Corona-Prämie (in Höhe von 1.000 Euro) für diejenigen, die weiter arbeiten, wurde bei der Sitzung nicht gesprochen.

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