Auskünfte über Maßnahmen: WFG bietet Antworten auf entstandene Fragen

<p>Auskünfte über Maßnahmen: WFG bietet Antworten auf entstandene Fragen</p>
Illustrationsbild: WFG

Was darf ich und was nicht? Auf welche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen des Föderalstaates, der Wallonischen Region oder der Deutschsprachigen Gemeinschaft habe ich Anrecht? Wo muss ich diese beantragen? Seit der Bekanntgabe der Maßnahmen und Einschränkungen der Föderalregierung im Zuge der Eindämmung des Coronavirus sind mehrere Berater und Beraterinnen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) täglich damit beschäftigt, telefonische Anfragen sowie Anfragen per E-Mail zu beantworten. „Während es in den ersten Tagen nach der Bekanntgabe des ‘confinement’ vor allem darum ging zu erfahren, was die beschlossenen Einschränkungen für die jeweilige Tätigkeit im Detail bedeuten, erreichen uns in den letzten Tagen vor allem Fragestellungen zu den unterschiedlichen Unterstützungsmaßnahmen die vom Föderalstaat aber auch von der Wallonie gewährt werden“, wird Geschäftsführerin Nathalie Klinkenberg in einer Mitteilung zitiert.

Darüber hinaus erreichten die WFG auch viele Mails und Anrufe, die eigentlich an die jeweilige Sozialversicherungskasse gerichtet werden müssten, beispielsweise zum Ersatzeinkommen/Überbrückungsrecht oder zu verschiedenen Erleichterungen in Sachen Sozialversicherungsbeiträge. Bisher wurden rund 130 Anfragen schriftlich per E-Mail bearbeitet und 90 telefonische Kurzauskünfte gegeben. (red)

Die WFG kann man telefonisch unter 087/56 82 01 oder per E-Mail über info@wfg.be kontaktieren. Auf www.wfg.be sind Dokumente und Links rund um das Thema Coronavirus aufgelistet.

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment