Alle Gottesdienste der Karwoche (von Palmsonntag bis Ostern einschließlich) werden ausgesetzt. Um den Gläubigen zu ermöglichen, Gottesdienste über Radio, Fernsehen oder Live-Stream zu verfolgen, können die Bischöfe für einige Orte eine Ausnahme machen. Nur Personal, das dafür notwendig ist, wird anwesend sein und dabei die Regeln der sozialen Distanzierung beachten. Die Aussetzung gilt für alle Kirchen und Kapellen, in denen öffentliche Gottesdienste stattfinden, einschließlich aller Kapellen oder Gebetsräume von Klöstern, katholischen Einrichtungen oder Wallfahrtsorten. Sie gilt auch für nicht-katholische Gemeinschaften, die katholische Kirchen oder Kapellen nutzen.
Bei den Aufnahmen von Gottesdiensten am Palmsonntag werden auch keine gesegneten Palmzweige innerhalb oder außerhalb des Kirchengebäudes verteilt, unter anderem um Menschenansammlungen zu vermeiden. Die Segnung der heiligen Öle und die Weihe des Chrisams (zur Taufe, Firmung, Priesterweihe und Krankensalbung) finden in einem geschlossenen Kreis statt und werden vom Bischof und einigen Priestern geleitet. Der Bischof kann die Chrisammesse auch verschieben, bis wieder öffentliche liturgische Feiern genehmigt sind. Die heiligen Öle werden nach der Pandemie gemäß den Anweisungen jeder Diözese verteilt
Gründonnerstag, Karfreitag, Osternacht und Ostern: Es finden nur Feiern mit nicht mehr als ein paar Personen zwecks Übertragungen im Radio, Fernsehen oder Streaming statt. Sie finden unter Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Sakrament der persönlichen Beichte kann nicht mehr gespendet werden. Die Bischöfe ermächtigen den Gläubigen, ihre Osterbeichte auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Wie kann man in diesem Jahr Ostern feiern, ohne Beichte und Kommunion, oder sein „Ostergeheimnis“ erfüllen? „Indem man tut, was möglich ist: zu Hause, allein oder mit der Familie beten; die Heilige Schrift und die Gebete der Karwoche lesen; sich mit einer liturgischen Feier über Radio, Fernsehen oder Streaming verbinden“, schreiben die Bischöfe. Erwachsenentaufen können weder in der Osternacht noch zu Ostern stattfinden. Sowieso sind alle Taufen und kirchlichen Hochzeiten verschoben. Firmungen und Erstkommunionen, die bis zum 19. April geplant sind, werden ausgesetzt. Was die diese Feiern nach dem 19. April betrifft, so ist es für die Bischofskonferenz zu diesem Zeitpunkt noch zu früh, um eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Wo immer möglich, bleiben die Kirchengebäude für individuelles Gebet und Meditation offen (es sei denn, die Gemeinde beschließt etwas anderes). Das Gebäude, das ein öffentlicher Raum ist, unterliegt den behördlichen Sicherheitsvorschriften, insbesondere der „sozialen Distanzierung“. Die jährliche Fastenaktion von Miteinander Teilen wird nicht ausgesetzt.
Die Bischöfe Belgiens schließen sich allen Dankesbekundungen der Bevölkerung an, die sich an alle am Kampf gegen das Coronavirus beteiligten Personen richten: Ärzte und Krankenpfleger, Sicherheits- und Rettungsdienste, politische Entscheidungsträger und ihre Verwaltungen. Pfarreien, die dies wünschen, können sich denen anschließen, die abends applaudieren, indem sie beispielsweise eine Kerze vor das Fenster stellen oder die Glocken läuten. (gz)

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