Konkret werden die Zahlungsfristen für die Mehrwertsteuer und den Berufssteuervorabzug um zwei Monate verlängert. Aufschub bedeutet, dass man später bezahlen kann und dass die Steuerbehörden keine Verzugszinsen oder Bußgelder erheben. Wenn dieser zusätzliche Puffer nicht ausreicht, können mit Finanzamt weitere Zahlungsmethoden vereinbart werden, wie z.B. ein Rückzahlungsplan.
Die Zahlungsfristen (nach Steuerbescheiden) für die Körperschaftssteuer, die Einkommenssteuer, die Steuer für juristische Personen und die Steuer für Nichtansässige werden ebenfalls um zwei Monate verlängert.
Ferner hat die Kammer am Donnerstag zwei Gesetzesvorlagen mit Hilfsmaßnahmen verabschiedet: eine Rücklage von einer Milliarde Euro im Rahmen der provisorischen Haushaltszwölftel sowie ein Ersatzeinkommen für Selbstständie („Überbrückungsrecht“). (gz)

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