Die Begründung der gestoppten Ausfuhrgenehmigungen entsprach den Richtern zufolge nicht den Anforderungen des Humanitären Völkerrechts, wie dies im belgischen Recht vorgesehen sei. Dem Sender RTBF zufolge ging es vor allem um Munition und Kleinkaliberpistolen, aber auch um Geschütztürme für Panzerfahrzeuge aus kanadischer Produktion.
Die Menschenrechtsliga und zwei Organisationen von Friedensaktivisten hatten den Staatsrat angerufen. Das Organ entscheidet über Amtshandlungen, für die kein anderes Gericht zuständig ist. (dpa/belga)

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