Der belgische Staat muss Frauen und Kinder doch nicht aus Syrien zurückholen

<p>Ein Blick in das Flüchtlingslager Al-Hol in Syrien</p>
Ein Blick in das Flüchtlingslager Al-Hol in Syrien | Foto: belga

Die beiden Damen und ihre Kinder befinden sich zurzeit in Flüchtlingslagern in Syrien.

Ein Richter hatte zunächst geurteilt, dass der belgische Staat helfen müsse, damit die Familien nach Belgien zurückkehren können. Hierzu wurde dem Staat eine Frist von 75 Tagen eingeräumt.

Eine Entscheidung gegen die der Nationalstaat Berufung eingelegt hatte. Mit Erfolg. Denn das Berufungsgericht hat nun festgehalten, dass man den Staat nicht verpflichten könne, in einem ausländischen Gefangenenlager zu intervenieren. Außerdem sei es nicht ganz klar, ob die betroffenen Kinder die belgische Staatsbürgerschaft haben. (belga)

Kommentare

  • Meistens lässt sich auch ohne Pass feststellen wer in Belgien geboren ist oder belgische Vorfahren hat, ist bei mir auch so, daß meine leiblichen Eltern in Belgien lebten, selbst meine liebe offizielle Mutter Zuhause ist aus Belgien und mein lieber offizieller Vater hatte Vorfahren in Estland. Über Herrn Isidore Tagnon fand ich nur heraus, dass er vermutlich wegen Grundbesitz in der Kriegszeit nach Deutschland gebracht war, also als Kriegsgefangener galt. Die Verschleppung meiner Mutter und die Inhaftierung und Ermordung vieler Adeliger, oft auch von deren Kindern, geschah an vielen Orten in Deutschland auch an ausländischem Adel. Zuletzt wurden noch 1974 zahlreiche Adelige ermordet, die unter alliierter "Aufsicht" standen, im Haus Rettberg in Neuenkirchen-Voerden.

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