Die sogenannte „Abogacía del Estado“ - die Rechtsvertretung der Regierung - reagierte damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der vor knapp zwei Wochen entschieden hatte, dass Junqueras von den spanischen Behörden zu Unrecht an der Aufnahme seines Mandats als Europaabgeordneter gehindert worden sei.
Das Oberste Gericht in Madrid solle dem Politiker gestatten, zum Sitz des Europaparlaments zu reisen, um die nötigen Formalitäten zu erledigen, hieß es in einer Mitteilung. Der EuGH hatte geurteilt, dass die parlamentarische Immunität von Europaabgeordneten greife, sobald das Wahlergebnis verkündet sei. Die spanischen Behörden hätten demnach die Aufhebung der Immunität beantragen müssen, um Junqueras während der Parlamentssitzungen in Haft halten zu können.
Der frühere Vize-Regionalchef der abtrünnigen Region Katalonien war im Mai trotz seiner damaligen Untersuchungshaft ins Europaparlament gewählt worden. Er durfte dann aber nicht aus der Haft, um den Eid auf die spanische Verfassung zu leisten, der nach nationalem Recht für Europaabgeordnete vorgeschrieben ist. Deshalb hatte die spanische Wahlkommission Junqueras' Sitz für vakant erklärt.
Der Separatist war im Oktober zusammen mit mehreren Mitstreitern unter anderem wegen Aufruhrs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, weil er bei dem verbotenen Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017 eine Schlüsselrolle gespielt hatte. Er erhielt zudem ein Amtsverbot für die Dauer seiner Haft. (dpa)

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