„Grüne Investitionen“: EU-Unterhändler einig bei Kriterien

<p>„Grüne Investitionen“: EU-Unterhändler einig bei Kriterien</p>
Illustrastionsbild: dpa

Nach langem Streit einigten sich Vertreter der EU-Länder und des Europaparlaments nach Angaben von Grünen und Liberalen in der Nacht zum Dienstag auf Kriterien, welche Projekte dieses Gütesiegel bekommen können.

Sowohl Gas als auch Atomenergie seien von der Kategorie „reines Grün“ ausgeschlossen, teilte der liberale Vorsitzende des Parlaments-Umweltausschusses, Pascal Canfin, mit. Von anderen Kategorien der neuen Klassifizierung, genannt Taxonomie, seien die beiden Energieformen nicht prinzipiell ausgeschlossen. Sie müssten aber den für alle Anlageformen geltenden Test bestehen, dass sie keine erheblichen Schäden anrichten. Genannt wird diese Prüfung DNSH nach der englischen Wendung „do no significant harm“.

Speziell um die Atomkraft war in den vergangenen Tagen noch einmal heftiger Streit entbrannt. Tschechien hatte beim EU-Gipfel verlangt, die Energieform als „grünen Strom“ anzuerkennen, weil bei der Produktion praktisch kein Kohlendioxid entsteht. Gegner verweisen auf die Risiken und die ungeklärte Entsorgung des strahlenden Atommülls.

Der Umweltpolitiker Bas Eickhout betonte: „Endlich haben wir eine Einigung auf die Taxonomie, die Finanzflüsse in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft lenken werden.“ Finanzprodukte müssten diese Nachhaltigkeit nach strikten EU-Kriterien nachweisen. Kohle und andere feste Brennstoffe seien ausgeschlossen. Der Finanzsektor müsse nun seine Rolle beim grünen Wandel spielen, meinte Eickhout. (dpa)

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