Zur Zone 30 in Kelmis

„Der Beschluss hat kürzlich Geburtstag gefeiert. Das Jahr ist abgelaufen. Somit braucht man ihn gar nicht mehr aufzuheben, um ihn zu annullieren.“ So der O-Ton von Pascal Kreusen. So eine Aussage gehört in die Bütt, Herr Generaldirektor, und sollte nicht aus dem Mund des höchsten Beamten der Gemeindeverwaltung zu hören sein. Die Wallonische Region verfügt über eine Frist von 45 Tagen, um eine Maßnahme der „Ergänzenden Kommunalen Straßenverkehrsordnung“ abzulehnen oder zu genehmigen. Äußert sie sich nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Beschluss als rechtskräftig, und die Verwaltung hat die Aufgabe, die entsprechenden Schilder aufzustellen.

Ich verfüge über eine schriftliche Aussage der „zuständigen Beamtin“ der Wallonischen Region, dass der Beschluss, eine Zone 30 in Kelmis einzurichten, nie in Namur angekommen ist. Sollten Sie ihn tatsächlich losgeschickt haben, wozu Sie als Generaldirektor verpflichtet waren und wozu es keine Jahresfrist gibt, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, diese Dame für ihre Aussage zur Rechenschaft zu ziehen.

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