Kein Export von Brennelementen nach Belgien

Das geht aus einem Arbeitsentwurf aus Schulzes Ministerium zur Änderung des Atomgesetzes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach soll es keine Genehmigungen mehr für den Export geben, wenn ein Akw weniger als 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt steht und vor 1989 in Betrieb gegangen ist - Lieferungen zum Beispiel an die umstrittenen Akw Tihange und Doel in Belgien sowie nach Cattenom in Frankreich wären damit nicht mehr erlaubt.

Bisher hatte das Ministerium argumentiert, dass es europarechtlich gar nicht möglich sei, die Exporte allein unter Hinweis auf Zweifel an der Sicherheit ausländischer Atomkraftwerke zu verbieten - zu diesem Ergebnis war ein Rechtsgutachten gekommen, das noch unter Schulzes Vorgängerin Barbara Hendricks (SPD) in Auftrag gegeben worden war. Andere Gutachten kamen jedoch zu einem anderen Schluss. Die 150 Kilometer ergeben sich dem Entwurf zufolge aus der in Empfehlungen zum Katastrophenschutz definierten „Außenzone“. (dpa)

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