Nach Kraftwerksblockade: Geldstrafen für fünf Klimaaktivisten

Das Gericht sprach die 22 bis 37 Jahre alten Angeklagten des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig, nicht aber der schwerwiegenderen Störung öffentlicher Betriebe, wie Direktor Rainer Harnacke am Mittwoch mitteilte.

RWE fordert von den fünf Aktivisten in einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Aachen wegen der Besetzung zwei Millionen Euro Schadenersatz. Das Landgericht Aachen hatte die Verhandlung ausgesetzt, um die Entscheidung in Eschweiler abzuwarten.

Die drei Männer und zwei Frauen hatten im November 2017 parallel zur Weltklimakonferenz in Bonn das RWE-Kraftwerk in Weisweiler über Stunden lahmgelegt, indem sie ein Förderband besetzt und die Kohlezufuhr zum Kraftwerk vorübergehend gestoppt hatten.

Da sich die Angeklagten nicht an dem Kohle-Förderband angekettet hätten, sondern an einer Konstruktion darauf, sei nicht in die Substanz des Förderbandes eingegriffen worden, teilte Harnacke aus dem Urteil mit: „Sondern man hat praktisch nur ein Hindernis errichtet.“ Das könne nicht als Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der öffentlichen Anlage gewertet werden.

Da bei dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte das Strafmaß nicht so hoch sei, sei das Amtsgericht Eschweiler „nur“ zu einer Geldstrafe gelangt. Entsprechend ihrem kaum vorhandenen Einkommen sollen vier Aktivisten 50 und ein vorbestrafter Aktivist 60 Tagessätze à fünf Euro zahlen. (dpa)

Kommentare

  • ... die hatten wohl aus langer Langeweile nichts besseres zu tun....

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