Mehr Rechtssicherheit in Sachen Kindergeld

Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2019 erhöht sich damit auf etwa 3.074.000 Euro. In zweiter Lesung verabschiedete die Regierung den Vorentwurf eines Erlasses, der zu mehr Rechtssicherheit auf Ebene der Familienleistungen führen soll. Seit dem 1. Januar ist das neue Kindergeldsystem in Kraft. Bei dessen Umsetzung wurde festgestellt, dass die Formulierung gewisser Artikel in gewissen konkreten Situationen nicht eindeutig präzisiert, ob eine Tätigkeit mit dem Erhalt des Kindergelds kombinierbar ist oder nicht. Dem sei nun Abhilfe geschaffen worden, hieß es in einer Mitteilung.

Den Vereinigungen Behindertenstätten Eupen (für die Laufzeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023), Behindertenstätten Kelmis und Umgebung (für die Laufzeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023) sowie Hof Peters (für die Laufzeit vom 14. November 2019 bis 31. Dezember 2023) wurde jeweils eine vollzeitige AktiF-/AktiF Plus-Stelle gewährt. Außerdem fällte die DG-Regierung drei Vergabebeschlüsse in Sachen Schülerbeförderung. (red).

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