Darauf hat die ostbelgische Kammerabgeordnete Kattrin Jadin (PFF-MR) hingewiesen. Innenminister Pieter De Crem (CD&V) berichtete auf Nachfrage, dass das Verwaltungsstatut der Feuerwehr von einigen Hilfeleistungszonen abgeändert worden sei, damit nur noch Fahrten der Berufsfeuerwehrleute zu den Weiterbildungen als Arbeitsstunden eingestuft werden. Hintergrund sind Sparmaßnahmen und die Tatsache, dass ausreichend freiwillige Wehrleute in den Kasernen zur Verfügung stehen müssten. „Wenn jetzt zusätzlich noch die Fahrzeiten zur Weiterbildung als Arbeitsstunden gelten würden, fehlen diese wertvollen Stunden beispielsweise für Einsatzfahrten im Dienste der Bevölkerung“, so Jadin mit Verweis auf den Minister. Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der sich durch diese administrative Regelung benachteiligt fühlte, habe vor Gericht Recht erhalten. Doch auch wenn sich diese Entscheidung nicht auf alle Fälle ableiten lasse, empfindet Jadin diese als logisch, „denn neben den Einsätzen sind seit der Reform auch die Aus-und Weiterbildungen für Berufs-und freiwillige Feuerwehrleute nahezu identisch“.
Eine Beseitigung dieser administrativen Ungleichheit würde auf lange Sicht eine Refinanzierung der Hilfeleistungszonen bedeuten, da diese mit einer drastischen Erhöhung der Kosten rechnen müssten, ist sich Kattrin Jadin bewusst. Deshalb möchte sie darauf drängen, dass die maximalen Arbeitsstunden, die die Freiwilligen wöchentlich leisten dürfen, eventuell erhöht werden können. (red/sc)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren