Parteiübergreifende Resolution zum Geoblocking in der Mache

<p>Netflix bietet in Belgien nur ein begrenztes deutschsprachiges Programm an.</p>
Netflix bietet in Belgien nur ein begrenztes deutschsprachiges Programm an. | Foto: dpa

„Die Idee einer parteiübergreifenden Resolution zum Geoblocking wurde bereits im Rahmen des Wahlkampfes geboren. Wir wollen dies nun gemeinsam mit so vielen Partnern wie möglich in die Tat umsetzen. Zu diesem Zweck haben wir nun zusammen einen Text erarbeitet“, erklären Pascal Arimont und Lydia Klinkenberg zum Hintergrund der Initiative. „Wir wollen insbesondere darauf pochen, kurzfristig eine Ausnahme für Sprachminderheiten zu erreichen. Sprachminderheiten muss der Empfang audiovisueller Inhalte in ihrer Muttersprache staatsübergreifend möglich werden“, so die beiden ostbelgischen Politiker.

Arimont hatte die Forderung in der Vergangenheit immer wieder an die EU-Kommission herangetragen und diesbezüglich – ebenso wie die Regierung der DG – Gespräche mit Anbietern wie Sky, Netflix oder Amazon geführt. Eine Ausnahmeregelung für Sprachminderheiten war in der Vergangenheit auch vom EU-Parlament gefordert worden.

Mit der Resolution vom 13. November 2018 zu Mindestnormen für den Schutz von Minderheiten, die mit großer Mehrheit angenommen wurde, fordert das EU-Parlament die EU-Kommission dazu auf, „die erforderlichen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine ungehinderte Bereitstellung und Übertragung und einen ungehinderten Empfang audiovisueller Inhalte in Gebieten, in denen Minderheiten leben, sicherzustellen, damit sich Minderheiten über Staatsgrenzen hinweg ausgestrahlte Inhalte ohne geografische Sperren (‚Geoblocking‘) in ihrer Muttersprache ansehen und anhören können“. Mit u. a. dieser Forderung soll nun auch die DG an die EU-Institutionen herantreten.

Seit dem 3. Dezember 2018 gilt in der EU zwar bereits ein Verbot von so genanntem „ungerechtfertigtem Geoblocking“ beim Online-Kauf. Das bedeutet, dass die Bürger im Prinzip beim Kauf über das Internet von Waren oder Dienstleistungen aufgrund ihres Wohnsitzes oder Standorts nicht eingeschränkt werden sollten. Der EU-Gesetzgeber hat jedoch eine Ausnahme für urheberrechtlich-geschützte Waren und Dienstleistungen vorgesehen. So sind z. B. Filme, Serien oder Musik vom grundsätzlichen Geoblocking-Verbot ausgenommen. In diesem Zusammenhang hat sich die Europäische Kommission allerdings dazu verpflichtet, bis zum 23. März 2020 eine Bewertung vorzulegen, ob das Geoblocking-Verbot auch auf urheberrechtlich-geschützte Werke ausgeweitet werden soll. Der vorgeschlagene Resolutionsentwurf möchte auch diese Gelegenheit nutzen, um Verbesserungen für die hiesige Grenzregion zu erreichen.

Im zuständigen PDG-Ausschuss zeichnete sich am Montag bereits eine breite Unterstützung für diese gemeinsame Initiative ab, nachdem die ProDG-Fraktion das Thema im Rahmen der Regierungskontrolle erneut zur Sprache gebracht hatte. (red)

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