Gericht genehmigt Antrag: Psychiater untersuchen Marc Dutroux

<p>Mit Blick auf eine mögliche Haftentlassung von Marc Dutroux hat das Strafvollstreckungsgericht Brüssel am Montag einer psychiatrischen Untersuchung des Kinderschänders und -mörders zugestimmt. Das Foto zeigt Dutroux bei seiner Festnahme im Sommer 1996.</p>
Mit Blick auf eine mögliche Haftentlassung von Marc Dutroux hat das Strafvollstreckungsgericht Brüssel am Montag einer psychiatrischen Untersuchung des Kinderschänders und -mörders zugestimmt. Das Foto zeigt Dutroux bei seiner Festnahme im Sommer 1996. | Foto: Photo News

Erst kürzlich hatten die Dutroux-Anwälte Bruno Dayez und Nicolas Cohen erneut die vorzeitige Haftentlassung ihres Mandaten beantragt. In ihrem Antrag forderten die Anwälte die Einsetzung einer Expertengruppe bestehend aus fünf Psychiatern.

Sie sollen prüfen, ob der Geisteszustand von Marc Dutroux eine vorzeitige Haftentlassung unter Auflagen erlaubt. Vor allem soll geklärt werden, ob Dutroux als potentieller Wiederholungstäter in Frage kommt, womit er eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen würde.

Jetzt, wo diese Expertise vom Gericht genehmigt worden ist, bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die Psychiater in Bezug auf den Geisteszustand von Marc Dutroux kommen werden. Je nachdem werden die Dutroux-Anwälte ihren Antrag auf Haftentlassung unter Bewährungsauflagen erneuern. Laut Aussagen der Anwälte hoffen sie auf eine Freilassung bis zum Jahr 2021.

Marc Dutroux, der wohl als der am meisten gehasste Strafgefangene Belgiens gilt, wurde am 22. Juni 2004 wegen Entführung und sexuellem Missbrauch von sechs Mädchen verurteilt.

Erschwerend kam hinzu, dass er vier seiner Opfer, nämlich Julie, Mélissa, An und Eefje tötete. Das alles führte zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Darüberhinaus steht er der Regierung zehn Jahre zur Verfügung. Diese Zusatzstrafe sorgt bisher dafür, dass eine Haftentlassung hinausgezögert werden konnte, obwohl Dutroux seine Hauptstrafe bereits seit April 2013 abgesessen hat. (um)

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