Antragsfrist für ostbelgische Künstler läuft ab

Es gibt zwei verschiedene Formen von Zuschüssen, die über das Kulturförderdekret beantragt werden können: die Förderung von Kulturprojekten sowie die Stipendien für Künstler.

Für Ersteres werden vor allem besondere Kulturprojekte mit einer regionalen oder überregionalen Ausstrahlung unterstützt. Der Schwerpunkt dieser Förderung liegt dabei insbesondere auf Kulturprojekte in Schulen und Projekte, die darauf abzielen, benachteiligten Bevölkerungsgruppen eine bessere Zugänglichkeit zu kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen. Das Projekt muss Kosten in Höhe von mindestens 1.000 Euro aufweisen. Ein Antrag kann gestellt werden von einer Privatperson, einer VoG (die durch die Deutschsprachige Gemeinschaft oder eine andere Kulturbehörde außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschusst wird), einer Amateurkunstvereinigung und einer Kulturbehörde außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 50 Prozent der zweckdienlichen Ausgaben.

Bei den Stipendien für Künstler, deren Antragsfrist ebenfalls am 31. Oktober endet, werden ebenfalls nur Kulturprojekte gefördert. Außerdem muss es sich um ein zeitlich begrenztes, außergewöhnliches Projekt mit einer spezifischen Zielsetzung handeln. Ein Antrag kann gestellt werden von einem Künstler mit Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet oder einem Künstler, dessen Werke aufgrund des behandelten Themas einen inhaltlichen Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft aufweisen. Die Anträge für ein Kunststipendium werden einer Fachjury vorgelegt, die der Regierung im Anschluss ein Gutachten zu jedem Antrag abgibt. Die Regierung entscheidet auf Grundlage des Gutachtens darüber, ob sie einen Antrag genehmigt und wie hoch das Stipendium ausfällt. (red)

Weitere Auskünfte erteilt das DG-Ministerium, Kontaktperson: Melanie Wirtz (Tel.: 087/78 96 55; Mail: melanie.wirtz@dgov.be) Webseite: www.ostbelgienlive.be

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