Was man zum Schulstart in Ostbelgien wissen muss

<p>Auch an der SGO in Eupen haben die Erstklässler heute ihren großen Auftritt.</p>
Auch an der SGO in Eupen haben die Erstklässler heute ihren großen Auftritt. | Foto: André Goebels


Wie viele Schüler gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?


Im letzten Schuljahr gab es zum Stichtag vom 28. September 2018 12.408 reguläre Schüler, wobei diese Zahl nicht die mittelständischen Lehrlinge, die Besucher der Abendschulen und der Musikakademie umfasst. Es handelte sich um 2.401 Vorschüler im Kindergarten, 4.804 Schüler in der Primarschule, 4.685 Schüler in der Sekundarschule, 28 Schüler im Teilzeitunterricht, 273 Schüler im Förderschulwesen und 217 Studenten an der Autonomen Hochschule (AHS).


Für welche Schulen in Ostbelgien startet in diesem Schuljahr ein „Gnadenjahr“?


Da die definitiven Schülerzahlen dem Ministerium erst zum Stichtag des 30. September 2019 übermittelt werden, liegen dem Kabinett von Bildungsminister Harald Mollers (ProDG) noch keine Informationen dazu vor. Nach Informationen des GrenzEcho erreicht die Primarschule in Hünningen bei Büllingen allerdings nicht die Norm und wird in ein „Gnadenjahr“ starten.


Befand sich eine Schule im letzten Schuljahr im „Gnadenjahr“ und ist jetzt von einer Schließung bedroht?


Die Kindergärten Meyerode und Espeler erreichten zum Stichtag des 28. September 2018 nicht die erforderlichen sechs regulären Vorschüler und befanden sich daher im letzten Schuljahr im „Gnadenjahr“. Da der Kindergarten Espeler auch im kommenden Schuljahr nicht die Aufrechterhaltungsnorm erreichen und daher nicht mehr durch die DG subventioniert wird, wird der Kindergarten geschlossen. Die Vorschüler werden den Kindergarten der Niederlassung in Kreuzberg besuchen. Der Kindergarten Meyerode erreichte hingegen am 15. März 2019 wieder die Norm der erforderlichen sechs regulären Vorschüler. „Besuchen diese sechs Vorschüler auch zum Stichtag des 30. September 2019 regelmäßig den Kindergarten, wird der Kindergarten Meyerode weiterhin subventioniert“, teilt das Kabinett des Ministers auf GE-Anfrage mit.


„Gnadenjahr“ – was heißt das eigentlich konkret?


Eine Primarschulniederlassung muss mindestens zwölf Schüler und ein Kindergarten mindestens sechs Vorschüler zählen, damit sie beziehungsweise er subventioniert werden kann. Erreicht eine Primarschule oder ein Kindergarten diese Norm am letzten Schultag des Monats September nicht, fällt sie beziehungsweise er in ein sogenanntes Gnadenjahr. Dies bedeutet, dass die Primarschulniederlassung bzw. der Kindergarten während des betreffenden Schuljahres geöffnet bleiben kann, obschon die Aufrechterhaltungsnorm nicht erfüllt wurde. Wird die Norm auch am letzten Schultag des Monats September des darauffolgenden Schuljahres nicht erreicht, wird die Primarschulniederlassung beziehungsweise der Kindergarten mit sofortiger Wirkung geschlossen beziehungsweise nicht mehr subventioniert. Eine Primarschule bzw. ein Kindergarten, die bzw. der geschlossen beziehungsweise nicht mehr subventioniert wurde, kann ab dem zweiten Jahr nach der Schließung innerhalb von drei Jahren ab dem ersten Tag des Schuljahres wiedereröffnet bzw. subventioniert werden, wenn die Normen wieder erfüllt werden.


Wie sind die Erhaltungsnormen geregelt? Gibt es Pläne, diese zu ändern?


Eine Primarschulniederlassung muss mindestens 12 Schüler und ein Kindergarten mindestens sechs Vorschüler zählen, damit sie beziehungsweise er subventioniert werden kann. Diese Normen gelten pro Niederlassung und pro Sprachabteilung. Für die angeführte Mindestschülerzahl zählen die Schüler, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz haben: in der Ortschaft, in der sich die betreffende Schule befindet; oder auch in einer anderen Ortschaft, wenn es in dieser Ortschaft keine Schule gibt. Die angeführte Dauer von drei Monaten kann unterschritten werden, wenn der Schüler spätestens am letzten Schultag des Monats September des laufenden Schuljahres seinen Wohnsitz in einer der im vorherigen Absatz angeführten Ortschaften hat und ein Elternteil des Schülers gewisse Bedingungen erfüllt. Für die Aufrechterhaltungsnormen im Kindergarten gilt zudem, dass nur die regulären Schüler, die bis zum 30. September an mindestens fünf Schultagen halbtags anwesend waren, berücksichtigt werden. Derzeit bestehen laut Kabinett des Ministers keine Pläne, die Aufrechterhaltungsnormen zu ändern.


Es gibt unterschiedliche Schulnetze. Warum?


1958 kam es durch den sogenannten „Schulpakt“ zu einer bedeutenden Kompromisslösung zwischen den drei großen politischen Parteiströmungen Belgiens, der sozialistischen, der christlich-sozialen und der liberalen Parteifamilie. Der Schulpakt wurde am 29. Mai 1959 zum Gesetz und wird seitdem in allen Stufen angewandt. Er organisiert die Beziehungen zwischen den verschiedenen Schultypen bzw. den verschiedenen Schulnetzen, in denen sich einerseits die Staatsschulen und andererseits die subventionierten Schulen je nach der Natur der Trägerschaft der Schule (öffentlich-rechtliche oder freie Schulen) und nach der konfessionellen oder ideologischen Zusammengehörigkeit der Schulträgerschaften zusammenschließen. Ferner garantiert der Schulpakt auch die freie Schulwahl der Erziehungsberechtigten. Der Staat hat das Recht und die Pflicht, Schulen aller Stufen überall dort zu schaffen, wo es sich als notwendig erweist. Die Anzahl der Schulen ist nicht mehr begrenzt. Die finanzielle Unterstützung für das freie Unterrichtswesen (Subventionierung) wird generell praktiziert. In den öffentlich-rechtlichen Schulen muss jedem Schüler die Wahl zwischen einem Religionsunterricht oder einem konfessionell nicht gebundenen Moralunterricht ermöglicht werden. Beide Unterrichte müssen organisiert werden, und die Teilnahme an einem der beiden Unterrichte ist Pflicht. Wer ein Studium erfolgreich abschließen möchte, unterliegt denselben Vorschriften und Bestimmungen in allen Schulnetzen. Der Schulpakt sowie die Verfassung verpflichten also die Gemeinschaften in Belgien zu gewährleisten, dass die Eltern die Unterrichtsart für ihre Kinder frei wählen können.


Welche Schulnetze gibt es in der DG?


Die Deutschsprachige Gemeinschaft unterscheidet drei Schulnetze: das freie subventionierte Unterrichtswesen (FSUW), das offizielle subventionierte Unterrichtswesen (OSUW) und das Gemeinschaftsunterrichtswesen (GUW). Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft (PDG) legt den rechtlichen Rahmen für alle drei Schulnetze fest. Bei den Schulen des freien subventionierten Unterrichtswesens handelt es sich um privatrechtliche Schulen, die von Organisationen oder privaten Personen organisiert und von der DG subventioniert werden. Im FSUW gibt es zurzeit einen Schulträger, der für folgende Einrichtungen verantwortlich ist: Pater-Damian Schule Eupen (Grundschule, Fördergrundschule und Sekundarschule); Bischöfliches Institut Büllingen (Sekundarschule); Freie Katholische Primarschule St.Vith (Grundschule); Bischöfliche Schule St.Vith (Sekundarschule); Technisches Institut St.Vith (Sekundarschule); Institut Maria-Goretti St.Vith (Sekundarschule).

Die Schulen des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens sind öffentlich-rechtliche Schulen, die in der Regel von den Gemeinden organisiert und von der DG subventioniert werden. Im OSUW übernehmen die neun Gemeinden der DG die Trägerschaft der Primarschulen. Die überwiegende Mehrheit der Primarschulen in der DG ist in kommunaler Trägerschaft.

Bei den Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesens handelt es sich um öffentlich-rechtliche Schulen, die von der DG organisiert werden und Dotationen erhalten. Das GUW steht unter der direkten Trägerschaft des Ministers für Bildung und wissenschaftliche Forschung der DG. Seiner Trägerschaft unterstehen drei Grundschulen (Königliches Athenäum St.Vith, Königliches Athenäum Eupen und Königliches Athenäum Kelmis) sowie vier Sekundarschulen (Robert-Schuman-Institut Eupen, Königliches Athenäum St.Vith, Königliches Athenäum Eupen und César-Franck-Athenäum Kelmis) sowie eine Förderschule (Zentrum für Förderpädagogik).

Die Autonome Hochschule (AHS) ist von ihrer Form her einzigartig in Belgien. Sie ist durch die Zusammenlegung der ehemaligen Hochschulen der drei Unterrichtsnetze entstanden und steht unter der Trägerschaft eines autonomen Verwaltungsrates.


Welche Änderungen treten zum neuen Schuljahr in der DG in Kraft?


Anfang Mai hatte das PDG das Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2019 verabschiedet. Es regelt 36 Maßnahmen in 256 Artikeln. Hervorzuheben sind folgende Neuheiten:

Berücksichtigung von Dienstzeiten, die Kindergärtner in der Primarschule leisten: Aufgrund des akuten Mangels an Primarschullehrern werden vermehrt Kindergärtner in der Primarschule eingesetzt. Da Kindergärtner jedoch nicht den erforderlichen Befähigungsnachweis für das Amt des Primarschullehrers besitzen, sammeln sie während dieser Zeit keine Diensttage, was sich bei späteren Anwerbungsverfahren nachteilig auswirkt. Um diese Benachteiligung zu beseitigen, werden bei künftigen Anwerbungsverfahren die Dienstzeiten im Amt des Primarschullehrers bei der Erstellung der für das Amt des Kindergärtners erforderlichen Klassierung berücksichtigt.

Öffnung der schulischen Weiterbildung für Abiturienten: Zahlreiche Abiturienten in Ostbelgien haben das Ziel, ein Studium oder eine Ausbildung in einer Fremdsprache wie Niederländisch oder Englisch zu absolvieren. Darum wird für Abiturienten der Zugang zu den Sprachkursen der schulischen Weiterbildung geöffnet. Zudem dürfen fortan auch teilzeitschulpflichtige Schüler, die zuvor eine Sprachlernklasse für erstankommende Schüler besucht haben, die Deutsch- und Französischkurse der schulischen Weiterbildung besuchen.

Neuer dualer Bachelorstudiengang im Bereich „Public and Business Administration“: Betriebe und öffentliche Behörden vermelden einen Mangel an gut ausgebildeten Verwaltungsfachkräften mit Kompetenzen in den Bereichen Buchhaltung, Personalführung, Informatik, Marketing, Projektmanagement, Verfassungsrecht sowie Fremdsprachen. Nun wurde die Möglichkeit geschaffen, an der AHS einen neuen Studiengang anzubieten, der diese Bereiche abdeckt.

Finanzielle Unterstützung durch Kaleido: Bislang beschränkte sich die finanzielle Unterstützung durch Kaleido auf bedürftige Schwangere und junge Mütter und Väter, die sich in einer prekären Lebenssituation befinden. Künftig wird Kaleido bedürftige Familien auch bei notwendigen diagnostischen Abklärungen (Besuche von Fachärzten) und bei der Behandlung von ansteckenden Krankheiten finanziell unterstützen können.

Anpassung des Stundenkapitals des Regelsekundarschulwesens: Im Zuge der Abschaffung der Stellen für bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) wurden die strukturell notwendigen BVA-Stellen ins reguläre Stundenkapital der Schulen überführt und somit im Sinne der Planungssicherheit für die Schulen dekretal abgesichert.

Gastreferent im Teilzeit-Kunstunterricht an der Musikakademie der DG: Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Schuljahre wird der dekretal festgelegte Prozentsatz für die Einstellung von Gastreferenten im Teilzeit-Kunstunterricht im Umfang von 5 Prozent des gewährten Stundenkapitals auf zehn Prozent angehoben.


Welche Schulen besucht Bildungsminister Harald Mollers zum Schulstart?


Der Minister wird am ersten Schultag die Städtische Grundschule St.Vith (laut Zeitplan 8.25 Uhr bis 10 Uhr), die Gemeindeschule Rocherath (10.30 Uhr bis 12 Uhr) und die Gemeindeschule Herbesthal (14.15 Uhr bis 15.15 Uhr) besuchen.

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