Ab dem 1. September: Überwachungsausschuss in jedem Gefängnis

<p>Ab dem 1. September: Überwachungsausschuss in jedem Gefängnis</p>

Jeder Ausschuss muss aus mindestens zwei Juristen und einem Arzt bestehen. Der Zentrale Aufsichtsrat des Gefängniswesens (CTRG) rechnet mit sechs bis 18 Mitgliedern pro Gefängnis.

Die Hauptaufgabe des Überwachungsausschusses besteht darin, eine unabhängige Aufsicht über das Gefängnis, die Behandlung der Häftlinge und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Ab 2020 wird sich die Kommission auch mit Beschwerden von Häftlingen befassen und diese mit der Gefängnisleitung diskutieren.

Einmal im Monat treffen sich die Mitglieder, um die Beschwerden, Bemerkungen und Feststellungen des Vormonats zu besprechen, und jedes Jahr geben sie einen Überblick über ihre Arbeit. (belga)

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