Amel: Kein Feuer und kein Bewässern des Rasens

Die Trinkwasserentnahme für das Waschen von Fahrzeugen, das Bewässern von Rasen und Gärten, das Reinigen von Höfen oder das Füllen von Schwimm- und Planschbecken ist bis auf Weiteres verboten. Die öffentlichen Wasserentnahmestellen sind der Versorgung des Viehs vorbehalten.

Außerdem weist die Gemeinde darauf hin, dass erhöhte Brandgefahr besteht. Deshalb sind Feuer im Freien zu unterlassen.

Der ausbleibende Niederschlag verursacht zudem eine Massenvermehrung von Borkenkäfern. Waldbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, alle befallenen Fichten aus dem Wald zu transportieren. Um die privaten Waldbesitzer zu unterstützen, hat die Wallonische Region eine Anlaufstelle eingerichtet (Tel. 084-460355 oder www.scolytes.be). Die Polizei und die Forstbeamten werden entsprechend kontrollieren und gegebenenfalls protokollieren.

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