Behindertenrechtskonvention: Es bleibt noch vieles zu tun!

Am 2. Juli 2009 ratifizierte Belgien die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Damit hat sich der belgische Staat und mit ihm die Gemeinschaften und Regionen für ihre jeweiligen Kompetenzbereiche, vor seinen Bürgern und der internationalen Staatengemeinschaft, verpflichtet:

Alle Formen des Ausschlusses von Menschen mit einer Einschränkung zu verringern; die Menschenwürde der behinderten Menschen in allen Lebenslagen zu berücksichtigen; den behinderten Personen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben so selbstständig wie möglich gestalten zu können und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen; sie bei allen politischen Entscheidungen mit einzubeziehen und ihre Vereinigungen, in denen sie sich engagieren, regelmäßig zu konsultieren. Das Abkommen gilt und findet auch in Belgien sehr langsam seinen Niederschlag. Das föderale Gesetz über die Rechtsfähigkeit behinderter Personen; das System des personengebundenen Budgets und das neue Schuldekret in Flandern sind gute Beispiele hierfür.

Aber es bleibt noch vieles zu tun! Im Bereich der Mobilität, der Bekämpfung der Armut, der Beschäftigung, der Kleinkindbetreuung, der Barrierefreiheit, des Wohnens usw. Überall fehlt eine globale Strategie und die konkrete langfristige Planung. Dies gilt ebenfalls für die DG, in der es höchste Zeit ist, den Aktionsplan „DG inklusiv 2025“, der große Hoffnung gemacht hatte, zu bewerten und konsequent zu Ende zu führen. Gemeinsam mit dem „Belgian Disability Forum“, in dem zahlreiche Behindertenvereinigungen, so auch die unterzeichnenden ostbelgischen VoE’s, vertreten sind, werden wir verstärkt auf die Einhaltung der staatlichen Verpflichtungen pochen und uns sowohl auf lokaler, gemeinschaftlicher, nationaler und internationaler Ebene zu Wort melden.

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