„AufGEklärt“: Dürfen Fußgänger einen Parkplatz freihalten?

<p>Für Fußgänger gilt: Reservieren verboten!</p>
Für Fußgänger gilt: Reservieren verboten! | Illustrationsbild: David Hagemann

Freie Parkplätze sind mancherorts heiß begehrt und hart umkämpft. Mitunter brauchen Autofahrer starke Nerven, denn die Konkurrenz schläft nicht. Folgende (oder ähnliche) Situation bringt Autofahrer auf die Palme: Auf der verzweifelten Suche nach einer Parkmöglichkeit erspäht man drei Autoreihen weiter die einzig freie Lücke weit und breit, die man unter Berücksichtigung der Verkehrsführung mit großer Wahrscheinlichkeit als erster der Anwärter erreichen dürfte. Jetzt heißt es: schnell reagieren. Siegessicher steuert man auf den vermeintlich freien Parkplatz zu, um dann enttäuscht festzustellen, dass dieser bereits besetzt ist. Nicht etwa von einem Pkw, sondern von einem Beifahrer, der die Lücke für ein Familienmitglied freihält, das noch zwei Straßen weiter feststeckt. Das ist nicht nur dreist, sondern zudem auch rechtswidrig.

Laut Straßenverkehrsordnung (Artikel 75.2 und 42.1) sind Parkzonen dem Halten und Parken und damit ausschließlich den Autofahrern vorbehalten. Dabei gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Fußgänger müssen dagegen die Bürgersteige, die ihnen durch ein entsprechendes Verkehrsschild vorbehaltenen Teile der öffentlichen Straße sowie die begehbaren erhöhten oder ebenerdigen Seitenstreifen benutzen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße in Höhe von 58 Euro. Nur in Ausnahmefällen - wenn weder Bürgersteig noch Seitenstreifen vorhanden sind - dürfen Fußgänger über eine Parkzone gehen.

„Das heißt aber keinesfalls, dass sich Fußgänger längere Zeit auf einer Parkzone aufhalten dürfen. Der Gesetzgeber gestattet nur das ‘Begehen’ der Parkzonen, um sich fortzubewegen“, erklärt Eric Hellebrandt, Pressesprecher der Polizeizone Weser-Göhl.

Der gebeutelte Autofahrer könnte nun auf Konfrontationskurs gehen und versuchen, sein Recht durchzusetzen. Allerdings nützt ihm die Rechtslage herzlich wenig, wenn sich der Fußgänger vehement weigert, die Parklücke freizugeben. „Konfrontation ist in dem Fall keine weise Entscheidung. Zumal solche Situationen schon öfter zu Handgreiflichkeiten geführt haben“, weiß Eric Hellebrandt. Den Fußgänger vorsichtig aus der Parklücke drängen? Davon rät er ebenfalls ab: „Wenn man einen schwächeren Verkehrsteilnehmer mit seinem Pkw bedrängt, macht man sich selbst strafbar. Außerdem besteht die Gefahr, den Fußgänger dabei zu verletzen.“

Dann doch lieber den Ärger herunterschlucken und weiterfahren, ganz nach dem Motto: Der Klügere gibt nach. Den Rest regelt das Karma. (sue)

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