Die EU-Kommission ist als „Hüterin der Verträge“ eigentlich für die Einhaltung von EU-Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten zuständig. Sie hatte ursprünglich auch Bedenken gegen das deutsche Maut-Modell vorgebracht. 2016 erklärte die Behörde es nach leichten Änderungen jedoch überraschenderweise für europarechtskonform, nachdem sich auch der christdemokratische EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker in die Diskussionen eingeschaltet hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) als oberstes EU-Gericht stufte die deutsche Maut nach einer Klage Österreichs am Dienstag als rechtswidrig ein.
„Unabhängig von dem Urteil hält die Kommission Mautregelungen für einen effizienten Weg, um Fahrer - und nicht die gesamte Gesellschaft - für die Nutzung von Infrastruktur (...) zahlen zu lassen“, sagte der Kommissionssprecher weiter. (dpa)

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