Mordprozess: Angeklagter hatte Beruhigungsmittel abgesetzt

<p>Alexandre Hart (stehend, ganz rechts) hatte sein Beruhigungsmittel zum Tatzeitpunkt bereits mehrere Monate abgesetzt.</p>
Alexandre Hart (stehend, ganz rechts) hatte sein Beruhigungsmittel zum Tatzeitpunkt bereits mehrere Monate abgesetzt. | Foto: belga

Das Opfer, Valentin V., starb in der Tat durch Ertrinken: Zu dieser Erkenntnis ist der Gerichtsmediziner, der die Leiche des 18-Jährigen autopsierte, gekommen. Der Pathologe sagte am Dienstag vor dem Lütticher Assisenhof aus. Die Leiche war am 14. April 2017 aus der Maas gefischt worden. Gestorben ist der junge Mann, der geistig behindert war, in der Nacht zum 27. März 2017. Diese lange Zeit im Flusswasser beschädigte die Leiche.

Der Pathologe geht davon aus, dass der Tod relativ schnell eintrat.

Die erste Hautschicht, die Körperbehaarung und die Finger- und Fußnägel waren nicht mehr vorhanden. Demzufolge konnte der Gerichtsmediziner lediglich noch drei Hämatome feststellen: im Rücken, an der Schulter sowie am Gesäß. „Spuren von anderen Verletzungen, falls es sie gab, konnten nicht mehr gefunden werden“, so der Gerichtsmediziner. Die Todesursache ist eindeutig Ertrinken. Das beweisen die in den Lungen gefundenen Rückstande aus dem Flusswasser. Valentins Hände waren auf dem Rücken gefesselt. Das Wasser war rund 9 Grad kalt in der Nacht. Der Pathologe geht davon aus, dass der Tod relativ schnell eintrat und der Atemstillstand rund 30 Sekunden gedauert hat. „Im Anschluss schlägt das Herz noch zwei bis drei Minuten. Dass das Opfer um Hilfe hätte rufen können, schließe ich aus.“

Im Rahmen der Sitzung wurde am Dienstag auch über die Einnahme von Medikamenten eines Angeklagten gesprochen. Alexandre Hart nahm ein Beruhigungsmittel. Es sollte ihm dabei helfen, seine Aggressionen und Impulsivität in den Griff zu bekommen. Wie sich am Dienstag vor dem Geschworenengericht herausstellte, hatte der Angeklagte einige Monate vor dem Vorfall aufgehört, das Mittel zu nehmen. Nach der Tat habe er das Medikament wieder genommen, „damit sich so etwas nicht wiederholt“.

Im Assisenprozess sitzen fünf junge Menschen, darunter eine Frau, auf der Anklagebank. In der Wohnung der Frau in Wanze (in der Nähe von Huy) sollen sie den 18-Jährigen äußerst grausam gefoltert und ihn zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Danach sollen sie ihr Opfer in die Maas geworfen haben. Ein Angeklagter ist geständig.

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