Neun Zehntel der Geldstrafe wurde mit einem Aufschub für die Dauer von zwei Jahren versehen. Der Mann hatte die Plantage rund acht Monate lang betrieben. Er hatte vor Gericht ausgesagt, die Cannabis-Zucht aufgrund finanzieller Probleme betrieben zu haben.
Ein Mann, der im Januar 2019 in Kelmis einen Mann geschlagen und Geld von diesem verlangt hatte, muss für 18 Monate hinter Gitter. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem Fußgänger gefolgt war, nachdem dieser in Kelmis eine Bank besucht und Geld abgehoben hatte. Der Beschuldigte hatte seinem Opfer ins Gesicht geschlagen, worauf hin dieses laut zu schreien begann und der Täter die Flucht ergriffen hatte. Zur Aufklärung des Falls hatten unter anderem die Bilder der Überwachungskamera in der Bank beigetragen. Der Mann ist einschlägig vorbestraft.
Weil er neun Cannabis-Pflanzen in seinem Wohnhaus hegte und pflegte, ist ein Mann aus Kelmis zu 70 Arbeitsstunden verurteilt worden. Neun Zehntel der Geldbuße in Höhe von 8.000 Euro wurden für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte ausgesagt, lediglich für den Eigenbedarf und für ein paar Freunde Cannabis zu züchten. In seiner Urteilsbegründung berücksichtigte der Richter die Tatsache, dass der Beschuldigte bislang keine Vorstrafen hat. (cyl)

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