Die Vorfälle sollen sich in der Silvesternacht 2016/2017, im Januar 2017, in der Maiennacht 2017, im Oktober 2017 und im Oktober 2018 ereignet haben.
Der Staatsanwalt erklärte, dass der Mann und die Frau 2016 ein Paar wurden, obwohl er bereits verheiratet war. Seitdem muss die Beziehung ziemlich turbulent verlaufen sein, denn es ist von insgesamt fünf tätlichen Übergriffen des Mannes die Rede. Die Vorfälle in der Silvesternacht 2016/2017 hatte die Frau nicht zur Anzeige gebracht. Anders war es im Januar 2017, da meldete sie der Polizei, sie sei drei Mal geohrfeigt worden. Zu einem Arzt habe sie allerdings nicht gewollt. Nach diesen Schlägen hatte die Polizei den Lebensgefährten, der die Vorwürfe geleugnet hatte, verwarnt. In der Maiennacht 2017 soll der Angeklagte seine Freundin zunächst bei einer Veranstaltung vor mehreren Zeugen geohrfeigt und nach Ende des Festes verprügelt haben. Diesmal ging die Frau zwar zum Arzt, erstattete aber wiederum keine Anzeige. Im Oktober 2017 eskalierte die Situation und der Mann bedrohte die Frau in ihrer Wohnung mit einem Messer. Er bringe sie um, wenn sie seiner Frau von der Affäre erzähle, soll er gesagt haben. Der Frau gelang die Flucht zur Nachbarin, die daraufhin die Polizei alarmierte. Im Oktober 2018 soll der Mann wieder handgreiflich geworden sein, ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie mehrmals zu Boden gestoßen haben.
Vor Gericht gab der Mann an, seine Lebensgefährtin nie geschlagen zu haben. „Der Angeklagte zeigt keine Reue und erweckt nicht den Eindruck, sich der Schwere seiner Taten bewusst zu sein“, stellte der Staatsanwalt fest. Er forderte gegen den Beschuldigten eine Arbeitsstrafe in Höhe von 180 Stunden und 800 Euro Geldbuße.
Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten und betonte, dass dieser alkoholkrank sei und unter einer Persönlichkeitsstörung leide. Im Falle einer Verurteilung bat der Angeklagte um eine Gefängnisstrafe mit Aufschub, da er aufgrund seiner Medikamenteneinnahme nicht arbeitsfähig sei. (cyl)

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