Keine Geburtsurkunde mehr auf Papier

<p>Illustrationsbild: dpa</p>
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Die Datenbank ermöglicht es, dass die Daten für verschiedene Dienste und an verschiedenen Orten abgerufen werden können. Die digitale Speicherung soll vor allem die interne Funktionsweise der Behörden verbessern, aber sie ist auch eine gute Nachricht für alle Bürger. Jemand, der heiratet, kann seine Geburtsurkunde in seiner Wohngemeinde anfordern, er muss nicht mehr zu der Gemeinde, in der er geboren wurde. Die Verwaltungsdienste müssen selbst einen Antrag stellen, um Zugang zu den Daten in der Datenbank zu erhalten. Die Eingabe und Änderung von Daten kann nur von einem befugten Beamten vorgenommen werden. Auch die klassische Signatur unter dem Dokument verschwindet. Stattdessen unterschreiben die Beamten die Urkunde elektronisch mithilfe ihres Personalausweises. Der Bürger selbst braucht nicht mehr zu unterschreiben, die Unterschrift des Beamten genügt.

Trotz aller Digitalisierung ist es noch nicht möglich, eine Geburt, eine Eheschließung oder ein Ableben von zu Hause aus auf dem Computer oder Smartphone anzumelden. Der Bürger muss dafür nach wir vor selbst zur Gemeindeverwaltung gehen. (gz)

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