[Update] Sechs Angeklagte des terroristischen Mordes schuldig gesprochen

<p>Diese Gerichtszeichnung zeigt sieben Hauptangeklagte: Mohamed Abrini, Osama Krayem, Salah Abdeslam, Sofien Ayari (oben, v.l.), Ali El Haddad Asufi, Bilal El Makhoukhi und Herve Bayingana Muhirwa (unten, v.l.).</p>
Diese Gerichtszeichnung zeigt sieben Hauptangeklagte: Mohamed Abrini, Osama Krayem, Salah Abdeslam, Sofien Ayari (oben, v.l.), Ali El Haddad Asufi, Bilal El Makhoukhi und Herve Bayingana Muhirwa (unten, v.l.). | Foto: belga

Die Urteilsverkündigung am Dienstag war ursprünglich für 14 Uhr geplant gewesen, wurde aber im Laufe des Tages immer wieder aufgeschoben und begann schließlich mit fünf Stunden Verspätung. Zahlreiche Anschlagsopfer waren präsent im Gerichtsgebäude „Justitia“ in Haren (im Norden von Brüssel), wo drei zusätzliche Säle für Publikum und Zivilparteien geöffnet wurden. Auch waren Medien aus dem In- und Ausland massiv vertreten.

<p>Gerichtsvorsitzende Laurence Massart</p>
Gerichtsvorsitzende Laurence Massart | Foto: belga

Als die Gerichtsvorsitzende Laurence Massart kurz nach 19 Uhr mit der Verlesung des Urteils begann, war die Spannung greifbar: Angeklagte, Überlebende, Angehörige der Opfer, Verteidiger und Zivilkläger hingen an den Lippen der Richterin, die die Entscheidung der Geschworenen derart schnell abspulte, dass die Anwesenden kaum folgen konnten. Oussama Atar, Mohamed Abrini („Mann mit dem Hut“), Osama Krayem, Salah Abdeslam, Bilal Makhouki und Ali El Haddad Asufi wurden auf der ganzen Linie schuldig gesprochen: des (versuchten) terroristischen Mordes und der Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Organisation. Da Abdeslam im Gefängnis saß, als die Anschläge in Brüssel und Zaventem verübt wurden, hatten seine Anwälte plädiert, ihn nicht wegen (versuchten) terroristischen Mordes zu verurteilen. Dieser Argumentation sind die Geschworenen demnach nicht gefolgt. Abrini sollte sich in der Abflughalle des Flughafens in die Luft sprengen, ließ den Sprengstoff aber schließlich zurück und floh. Er hatte laut Urteil „eine unbestreitbare Rolle bei dem Anschlag in Zaventem und wusste, was in Maelbeek passieren würde“. Krayem hätte sich in der Metro in die Luft sprengen sollen, entschied sich aber im letzten Moment dagegen. In den Augen der Geschworenen hatte er seinerseits „eine unbestreitbare Rolle“ bei dem Anschlag in Maelbeek und „wusste, was in Zaventem passieren würde“. Die Geschworenen erkannten Atar, der vermutlich in Syrien gestorben ist, auch als Anführer bzw. „zentrale Figur“ der Terrororganisation an, die hinter den Anschlägen steckte. Terroristischer Mord wird mit lebenslanger Haft bestraft. Über das Strafmaß wird erst im September entschieden.

Die Brüder Ibrahim und Smail Farisi, die als einzige als freie Männer vor Gericht standen, wurden auf der ganzen Linie freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Freispruch für Ibrahim beantragt, aber gefordert, Smail wegen der Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung schuldig zu sprechen. Sofien Ayari und Hervé Bayingana Muhirwa wurden von der Anklage des (versuchten) terroristischen Mordes freigesprochen, aber der Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Organisation für schuldig befunden.

<p>Nach dem Freispruch freut sich Ibrahim Farisi mit seinem Anwalt.</p>
Nach dem Freispruch freut sich Ibrahim Farisi mit seinem Anwalt. | Foto: belga

Die Geschworenen haben außerdem die Täter wegen terroristischen Mordes an drei weiteren Opfern verurteilt. Die offizielle Zahl der Todesopfer erhöht sich damit von 32 auf 35. Diese drei Opfer starben einige Zeit nach den Anschlägen, aber mit der Requalifizierung erkannten die Geschworenen an, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen ihrem Tod und den Anschlägen besteht.

Anschließend verlas Richterin Massart die vollständige Begründung des Geschworenenkollegiums, die sich bis tief in die Nacht hinzog. Für die Geschworenen steht demnach fest, dass diese Anschläge ein terroristisches Motiv hatten und Belgien schweren Schaden zugefügt haben. Nach den Explosionen in Zaventem und Maelbeek herrschte ein riesiges Chaos, und die Rettungsdienste sahen sich mit einer noch nie dagewesenen Situation konfrontiert, der Notfallplan der Provinz wurde ausgelöst, und der Rest des Landes kam fast zum Stillstand. „Es wurden außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen, um die nationalen und internationalen Einrichtungen und die Bevölkerung zu schützen“, hieß es. „Die Bedrohungsstufe wurde auf 4, die höchstmögliche Stufe, gesetzt und in den folgenden Monaten und Jahren nur allmählich abgeschwächt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Anschläge auf unser Land, u. a. auf den Tourismus, waren katastrophal.“ Das Bekenntnis des IS zu diesen Anschlägen zeige auch, dass die Täter beabsichtigten, die belgische Bevölkerung einzuschüchtern und die belgischen Institutionen zu destabilisieren.

Längste Beratung

von Geschworenen

in der Justizgeschichte

Bei den Terroranschlägen am 22. März 2016, um 7.58 Uhr am Landesflughafen und um 9.11 Uhr in der Metrostation, waren 32 Menschen ums Leben gekommen, 340 wurden verletzt. Insgesamt wurden zehn Männer angeklagt. Bei einer Anschlagsserie am 13. November 2015 in Paris hatten Extremisten 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Die Anschläge in Paris und Brüssel wurden von derselben Terrorzelle eingefädelt, daher standen von den in Paris Verurteilten auch sechs in Brüssel vor Gericht, darunter Salah Abdeslam.

Der Assisenprozess im „Justitia“, dem ehemaligen NATO-Hauptsitz in Haren, war Anfang Dezember 2022 gestartet und verlief – für viele überraschend – nahezu reibungslos (bis auf die Affäre rund um die Glasbox, in der die sieben inhaftierten Angeklagten Platz nehmen mussten, und die Beschwerden von Angeklagten über ihre Polizeibewachung). Nach sieben Monaten Verhandlungen zogen sich die zwölf Geschworenen – fünf Männer und sieben Frauen – am Abend des 6. Juli zu den Beratungen zurück und lebten seitdem völlig abgeschirmt von der Außenwelt, um exakt 287 Schuldfragen zu beantworten. Im Vorfeld war geschätzt worden, dass dies zwei Wochen in Anspruch nehmen würde. Am Ende dauerte es etwas länger: 18 Tage – die längste Geschworenenberatung in der belgischen Justizgeschichte. Auch die 15 verbliebenen Ersatzgeschworenen (neun waren in den ersten Wochen des Prozesses ausgefallen) und die drei Richter – die Vorsitzende Laurence Massart und zwei Beisitzer – begaben sich in Klausur. Die Geschworenen durften während der Beratungen keinen Kontakt zur Außenwelt, auch nicht zu ihren Familien, haben und mussten deshalb ihre Mobiltelefone und Uhren im Voraus abgeben. Sie waren an einem geheimen Ort (ein Hotel in Brüssel) untergebracht, der von der Polizei rund um die Uhr bewacht wurde, durften nicht fernsehen und hatten ein Internetverbot, um jegliche Beeinflussung von außen zu verhindern. Die Ersatzgeschworenen hatten keinen Kontakt zu den effektiven.

Bei einem Assisenprozess bilden das Gericht und die Geschworenen das sog. Kollegium. Nur die zwölf effektiven Geschworenen beantworten die Fragen zur Schuld des Angeklagten in Einzelabstimmung, Frage für Frage und in geheimer Abstimmung. Wenn auf eine Schuldfrage die Antwort der Geschworenen sieben Ja zu fünf Nein lautet, dann berät das Gericht und beantwortet die Frage. Bei einem Stimmenverhältnis von 6 zu 6 wird der Angeklagte freigesprochen. Das Kollegium verfasst in einem Urteil die Begründung für die Entscheidung der Geschworenen.

HINTERGRUND:

Die Urteile der Geschworenen für jeden der zehn Angeklagten


Oussama Atar (39):
Schuldig des terroristischen Mordes und versuchten terroristischen Mordes als Anführer einer terroristischen Vereinigung.

Atar war eines der „Urgesteine“ des belgischen Dschihadismus. Er zog im Dezember 2013 nach Syrien und leitete dort die Brigade des IS, die Terroranschläge im Kalifat plante. Später wurde Atar die „Verantwortung“ für die Planung von Terroranschlägen außerhalb des Irak und Syriens, auch in Europa, übertragen.


Mohamed Abrini (38):
Schuldig des terroristischen Mordes und versuchten terroristischen Mordes als Mitglied einer terroristischen Vereinigung.

Abrini, der „Mann mit dem Hut“, war nicht nur auf dem Flughafen anwesend, sondern half auch bei der Vorbereitung des verwendeten Sprengstoffs. Er hat seine Beteiligung an den Anschlägen nie bestritten. Auch war er an den Vorbereitungen für die Pariser Anschläge beteiligt. In Paris wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.


Osama Krayem (31):
Schuldig des terroristischen Mordes und versuchten terroristischen Mordes als Mitglied einer terroristischen Vereinigung.

Krayem ging nach Syrien, um sich der Terrorgruppe IS anzuschließen. Im Herbst 2015 kehrte der gebürtige Schwede nach Europa zurück, um hier Anschläge zu verüben. In Brüssel hätte er sich in der Metro in die Luft sprengen sollen, doch wie Abrini entschied er sich im letzten Moment dagegen. Er wurde in Paris zu 30 Jahren Haft verurteilt.


Salah Abdeslam (33):
Schuldig des terroristischen Mordes und versuchten terroristischen Mordes als Mitglied einer terroristischen Vereinigung.

Abdeslam war nach den Pariser Anschlägen im November 2015, die er als einziger überlebte, auf der Flucht. Die Fahndung nach ihm wegen dieser Taten endete am 18. März 2016, als die Polizei ihn in Molenbeek festnehmen konnte – also einige Tage vor den Anschlägen in Brüssel. Deshalb plädierten seine Anwälte, ihn nicht wegen (versuchten) terroristischen Mordes zu verurteilen. Die Geschworenen folgten diesem Argument nicht. Abdeslam hielt sich monatelang mit den Terroristen, die die Anschläge verübten, versteckt. Seine Festnahme veranlasste die verbleibenden Terroristen zum Handeln. In Paris wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.


Ali El Haddad Asufi (38):
Schuldig des terroristischen Mordes und versuchten terroristischen Mordes als Mitglied einer terroristischen Vereinigung.

El Haddad Asufi war mit den Brüdern El Bakraoui befreundet, wurde in einem Terroristenunterschlupf in Brüssel gesichtet und arbeitete am Flughafen in Zaventem. Die Ermittler gingen davon aus, dass er unter anderem praktische Informationen über den Flughafen weitergegeben und dem Selbstmordattentäter Ibrahim El Bakraoui geholfen hatte, Waffen zu beschaffen. In Paris wurde er zu zehn Jahren Haft verurteilt.


Bilal El Makhoukhi (34):
Schuldig des terroristischen Mordes und versuchten terroristischen Mordes als Mitglied einer terroristischen Vereinigung.

El Makhoukhi, der 2012 nach Syrien zog, wurde verurteilt, weil er sich in mehreren Unterschlüpfen der Terroristen aufgehalten hatte. Er soll auch schwere Waffen, wie Maschinengewehre, versteckt haben, die sich in den Unterschlüpfen befanden, die die Terroristen aber nie benutzt haben.


Sofien Ayari (29):
Schuldig der Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung, aber freigesprochen für (versuchten) terroristischen Mord.

Ayari wurde zusammen mit Abdeslam einige Tage vor den Anschlägen in unserem Land festgenommen. Daher bestritt auch er, an den terroristischen Morden schuldig zu sein. Die Geschworenen folgten ihm. Während des Prozesses nannte der Tunesier den Zweck der IS-Anschläge in Europa: Vergeltung für die Bombardierung von IS-Stellungen in Syrien. In Paris wurde er zu 30 Jahren Haft verurteilt.


Hervé Bayingana Muhirwa (38):
Schuldig der Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung.

Bayingana Muhirwa hat die Terroristen vor allem mit logistischer Hilfe versorgt. So soll der gebürtige Ruander beispielsweise Abrini und Krayem Unterschlupf gewährt haben. Das hat er nie bestritten.


Smail Farisi (38):
Freigesprochen des terroristischen Mordes, versuchten terroristischen Mordes sowie der Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung.


Ibrahim Farisi (34):
Freigesprochen der Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung.

Die Brüder Farisi sind also auf der ganzen Linie freigesprochen. Sie traten in dem Prozess als freie Personen auf und saßen daher nicht in der Glasbox mit den anderen sieben Angeklagten. Smail hatte seine Wohnung an einige Terroristen untervermietet, wo auch Osama Krayem den Sprengstoff deponierte. Smail selbst behauptete, er habe nichts von den Terrorplänen gewusst. Seine Anwälte plädierten auf Freispruch. Der jüngere Bruder Ibrahim half bei den Aufräumarbeiten in der Wohnung. Er war der einzige Angeklagte in dem Terrorprozess, der nicht wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt war.

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