Durch die Entlastung der Kindergärtner/-innen trage man dazu bei, allen Kindern eine bestmögliche Förderung ab dem frühesten Lebensalter zukommen zu lassen. Zudem vergesse die CSP die weiteren Maßnahmen wie die zusätzlichen Stellen im Amt des Kindergärtners und die Flexibilisierung des Stellenkapitals für Kindergartenassistenten, die dazu führen würden, dass mehr Kindergärtner/-innen in die Schulen kommen.
„Die mit dem Maßnahmendekret verabschiedeten Änderungen den Kindergarten betreffend, sind Resultat zahlreicher Gespräche mit unseren Kindergärtner/-innen und ihren Schulleitungen, die ich sehr ernst genommen haben. Die Maßnahmen zielen alle darauf ab, die individuelle Entwicklung der Kinder noch besser zu fördern. Um das zu erreichen, müssen wir unsere Kindergärtner/-innen entlasten und ihnen die bestmöglichen Arbeitsbedingungen anbieten. Eine von vier Maßnahmen, die ab September dazu beitragen sollen, ist die punktuelle Ausdehnung des Auftrags der Kindergartenassistentinnen und -assistenten“, so die Ministerin.
Auf Anregung der Schulleitungen sei die dekretale Möglichkeit geschaffen worden, dass Kindergartenassistentinnen und -assistenten punktuell kleine Gruppen ohne das Beisein einer Kindergärtnerin/eines Kindergärtners betreuen können. Die Aufgaben würden im Dekret klar definiert: mit den Kindern spielen; malen, basteln und werken; musizieren; turnen, schwimmen und spazieren gehen. Schulintern könne fortan entschieden werden, ob und inwiefern Kindergartenassistentinnen und -assistenten diese Aufgaben punktuell, also vereinzelt, übernehmen könnten. Lydia Klinkenberg betont: „Die Ausdehnung des Auftrags der Kindergartenassistentinnen/-assistenten wurde auf Wunsch der Schulleiter als Kann-Bestimmung formuliert. Der/die Kindergärtner/-in bleibt den Kindergartenassistentinnen/-assistenten gegenüber immer weisungsbefugt!“ Es ist und bleibt Auftrag der qualifizierten Kindergärtner/-innen die psycho-motorischen, sozio-affektiven und kognitiven Fähigkeiten des Kindes zu fördern, um die Entwicklungsziele zu erreichen. Die Kindergartenassistentinnen und -assistenten unterstützten dabei lediglich.
Die in der Pressemitteilung der CSP aufgeworfene Frage, ob der Grundsatz, dass die Verantwortung für die Kinder in jedem Fall und zu jedem Zeitpunkt bei einer diplomierten Fachkraft liegen soll, auch nach einem Ministerwechsel noch gilt, laute demzufolge „Ja“. Gleichzeitig mit der Ausdehnung des Aufgabenbereichs vollziehe die DG-Regierung drei weitere wichtige Maßnahmen, die dazu beitragen würden, mehr Kindergärtner/-innen in die Kindergärten zu bringen. „Und das tun wir, indem wir das Stellenkapital im Kindergarten dahingehend anpassen, dass künftig immer zusätzliche Vollzeitstellen gewährt werden, und zwar bei Erreichen der Norm, ab der zuvor nur eine zusätzliche Viertel-, halbe oder Dreiviertelstelle gewährt wurde. Wir runden also auf und bringen damit mehr Kindergärtner/-innen in unsere Kindergärten, um so die Kindergärtner/innen zu entlasten. Alleine in diesem Schuljahr wären es bereits 14 zusätzliche Stellen gewesen. Außerdem führen wir einen zusätzlichen Stichtag für die Neuberechnung des Stellenkapitals immer im Januar ein, um den Schülerentwicklungen besser Rechnung tragen zu können, auch das kann zur Einstellung von mehr ausgebildeten Kindergärtnern und Kindergärtnerinnen führen“, erklärt die Ministerin.
Eine Maßnahme, die zeige, dass die Ministerin im Gegensatz zur Behauptung der CSP vielmehr versuche, qualifiziertes Personal in die Schulen zu bringen, sei die kürzlich erfolgte Flexibilisierung des Stellenkapitals, das ursprünglich für die Kindergartenassistenten vorgesehen war. Die Schulträger erhielten mehr Flexibilität, die ihnen erlaubt, besser auf die unterschiedlichen Bedarfe in den Schulen eingehen zu können. Lydia Klinkenberg: „Wir geben den Trägern die Möglichkeit, 50 Prozent des Stellenkapitals im Amt des Kindergartenassistenten in einem anderen Amt organisieren zu können. Sie können dabei wählen, ob sie das Stellenkapital im Amt des Kindergartenassistenten, des Kindergärtners, des Fachlehrers für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten oder im Amt des Erziehers in der Grundschule organisieren. Auch durch diese Maßnahme sorgen wir also dafür, dass bei Bedarf mehr Kindergärtner/-innen – qualifizierte Fachkräfte wie die CSP sie nennt – oder andere Fachkräfte eingesetzt werden können. Schade, dass diese wichtigen Maßnahmen, die als ganzheitliches Paket zu verstehen sind, in der Mitteilung der CSP unerwähnt bleiben.“
Abschließend verkündet die Ministerin angesichts dieser Maßnahmen, die maßgeblich zur Erhöhung der Stellen im Amt des Kindergärtners führten, keine langfristig bedrohliche Entwicklung erkennen zu können. Im Gegenteil habe sie von zahlreichen Schulleitungen und Kindergärtnerinnen in den letzten Wochen die Rückmeldung erhalten, dass diese Maßnahmen maßgeblich zur Optimierung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der Kinder im Kindergarten beitragen würden. Zudem habe sie kein Verständnis für die Schwarzmalerei der CSP, denn schließlich gebe es künftig deutlich mehr Fachkräfte und obendrein seien auch die Kindergartenassistentinnen und -assistenten für die zusätzlichen Aufgaben, die sie fortan übernehmen können, um es in den Worten der CSP zu sagen, „ordentlich ausgebildet“, seien doch auch an dieses Amt entsprechende Zulassungsbedingungen geknüpft. (red/sc)

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