Demnach verlor der Fahrer eines Motorrades die Kontrolle über sein Fahrzeug und sei anschließend gestürzt. Der Fahrer wurde ins Eupener Krankenhaus gebracht, da er über Schmerzen im Hüftbereich klagte. Der Unfallhergang sei unklar, da sich der Fahrer an nichts mehr erinnert. Es waren keine anderen Fahrzeuge oder Personen am Unfall beteiligt, teilt die Polizei weiter mit.
Gegen 16.25 Uhr kam es am Freitag zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem dreijährigen Kindin der Schulstraße in Eupen. Das dreijährige Kind und seine Geschwister befanden sich laut Polizei in der Schulstraße am Postautomaten. Dazu schreibt die Polizei weiter: „In einem unbeachteten Moment läuft das Kind auf direktem Weg zur Fahrbahn. Die Pkw-Fahrerin fährt in diesem Moment dort vorbei. Sie kann den herannahenden Jungen nicht sehen, da dieser hinter einem geparkten Fahrzeug hervorkommt. Sie trifft ihn dann mittig mit der Frontseite ihres Pkw, worauf der Junge zu Boden fällt. Das Kind erleidet Schürfwunden und eine Schwellung am Kopf, ist jedoch bei Bewusstsein. Es wird sofort zum St. Nikolaus Hospital abtransportiert.“
Darüber hinaus berichtet die Polizeizone Weser-Göhl von einem gemeldeten Internetbetrug durch eine Klägerin.Diese gab an, dass es nicht das erste Mal wäre, dass sie Opfer eines Internetbetruges geworden sei. Sie hat ein Telefonat angenommen. Der Anrufer gibt sich als Vertreter von „Card Stopp“ aus. Das Opfer gibt ihre Bankdaten per Telefon durch. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 2372,50 Euro. Ihre Bankkonten wurden durch inzwischen ihre Bank gesperrt.
Im Laufe der Nacht von Freitag auf Samstag wurde die Polizei vier Mal wegen Lärmbelästigung gerufen. In allen Fällen handelte es sich um Lärmbelästigungen, verursacht durch Privatpersonen. Die Nachtruhe konnte jedes Mal wieder hergestellt werden. Bei durchgeführten Verkehrskontrollen erwischte die Polizei insgesamt vier Alkoholsünder. Bei drei Personen wurde ein Protokoll erstellt und der Führerschein für die Dauer von sechs Stunden eingezogen. Dem vierten Fahrer wurde, neben dem erstellten Protokoll, der Führerschein für die Dauer von 15 Tagen vor Ort entzogen. (red/sc)

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