Ostbelgische Familien erhalten knapp 10 Prozent mehr Kindergeld

<p>Ostbelgische Familien erhalten knapp 10 Prozent mehr Kindergeld</p>
Illustrationsbild: dpa

In diesem Sommer findet demnach in der Deutschprachigen Gemeinschaft eine Angleichung der Familienleistungen um knapp 10 Prozent statt. Die DG-Regierung nutzt damit ihre Möglichkeit der jährlichen Angleichung der Familienleistungen an den Verbraucherpreisindex sowie an 25 Prozent des realen Wachstums des Bruttoinlandprodukts pro Einwohner.

„Im letzten Jahr lag die Erhöhung noch bei knapp 3 Prozent für alle Familien, die ab 2019 zum neuen System der DG gewechselt waren“, wird Antonios Antoniadis, der innerhalb der DG-Regierung für das Kindergeld zuständig ist, in dem Kommuniqé zitiert. Aufgrund der gestiegenen Inflation werde ab August ein höheres Kindergeld ausgezahlt. „Dieses Jahr wird die Erhöhung bei knapp 10 Prozent liegen. Das ist eine zusätzliche Stärkung der Kaufkraft für die Familien in Ostbelgien.“

Das Basiskindergeld pro Kind wird laut Angaben des Ministers somit statt bisher 164,36 Euro ab Juli 2023 181,30 Euro pro Monat betragen. Die Angleichung gilt für alle Familienleistungen, so auch für den Sozial- und Kinderreichenzuschlag, für die Geburts- und Adoptionsprämien sowie die Voll-und Halbwaisenzuschläge.

„Die Auszahlung erfolgt am 8. August, gleichzeitig mit dem ebenfalls erhöhten Jahreszuschlag, der im Vorfeld eines neuen Schuljahres einmal im Jahr ausgezahlt wird“, so Minister Antoniadis. Dass die Änderungen für die Familien erst rund einen Monat später einen reellen finanziellen Unterschied bewirken, liege daran, dass die Familienleistungen eines Monats immer erst im Folgemonat ausgezahlt werden. Die Angleichung ab Juli werde also erst im August tatsächlich spürbar sein.

„Zudem versichert die DG-Regierung weiterhin, dass die Höhe der Familienleistungen auch bei einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Landes in den Folgejahren gleichbleiben wird. Zu verdanken ist dies der Situation, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft die Beträge nach einer Angleichung nur nach oben, aber nicht nach unten korrigiert“, so Antoniadis abschließend in dem Schreiben. (red/calü)

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die Zuschläge verändern werden.

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