Das Gutachten legte die Generalanwältin Juliane Kokott am Donnerstag zu einem Fall aus Belgien vor. Es ist noch nicht das Urteil – das wird der Gerichtshof erst in einigen Wochen oder Monaten fällen. Einwohner von Brüssel und eine Umweltorganisation hatten die Behörden auf Erstellung eines ausreichenden Luftqualitätsplans und Einrichtung der nötigen Messstationen verklagt. Das zuständige Brüsseler Gericht hatte bei den Richtern in Luxemburg Rat zur Auslegung des EU-Rechts ersucht, das Vorgaben für Schadstoffgrenzwerte und für die Messungen macht.
Es ging zum einen um die Frage, ob Bürger vor nationalen Gerichten überprüfen lassen können, ob Messstellen ordnungsgemäß eingerichtet wurden. Thema war zudem, wie bedeutsam die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen ist.
EuGH-Generalanwältin Kokott plädierte in ihren Schlussanträgen für eine strenge Auslegung des EU-Rechts. So soll es schon als Verstoß gegen die EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa gelten, wenn an einzelnen Messstellen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid, Feinstaub oder andere in der Richtlinie genannte Schadstoffe überschritten werden. Denn dort seien Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten.
Zur gerichtlichen Überprüfung von Messstationen hielt die Gutachterin fest, Messstellen müssten nach EU-Recht vor allem in Gebieten mit der höchsten Konzentration von Schadstoffen stehen. Die Behörden hätten bei der Standortwahl zwar ein Ermessen. Das EU-Recht verlange jedoch eine richterliche Kontrolle. Denn Ziel der Richtlinie sei der Schutz von Leben und Gesundheit der Anwohner. (dpa)

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