Könnte ja jeder kommen…

Der Stadt Aachen reicht das nicht. Denn die will, dass es auch für mich schmerzhaft ist - zumindest finanziell. Hier zeigt sich wahre Gleichheit der Geschlechter! Doch der Reihe nach. Am 1. Dezember 2022 erfuhr ich um 1:45 morgens, dass meine Frau in Aachen in den Wehen lag. Es würde wohl nicht mehr lange dauern. In Windeseile saß ich im Auto und fuhr los. Ich registrierte dann in der Tat nicht, dass ich bereits innerorts war, als ich in Aachen in der Eupener Straße um 2.11 Uhr geblitzt wurde, 31 km/h zu schnell. Klar, ziemlich dumm, ich war wohl leichtsinnigerweise auf der menschenleeren Straße abgelenkt davon, die Geburt meines Kindes nicht verpassen zu wollen. Ich schaffte es gerade noch rechtzeitig, raste am Pförtner vorbei, der mir noch die obligatorische Coronamaske reichte, und stürmte filmreif in den Kreißsaal. Um 2:41 Uhr brachte meine Frau unsere Tochter Juliette zur Welt. Als der unvermeidliche Brief der Stadt Aachen kam, antwortete ich brav und prompt, fügte die Geburtsurkunde (mit Zeitpunkt der Geburt) bei und erklärte die Situation.

Doch da hatte ich meine Rechnung ohne Frau E. vom Ordnungsamt der Stadt Aachen gemacht, das seinen Namen nicht zu Unrecht trägt! Es heißt ja auch nicht Geburtsamt. Nein, ein „rechtfertigender Notstand lag nicht vor,“ wie mich Frau E., diese Ikone preußischen Pflichtbewusstseins, belehrte. Strafe muss sein! In meinem Verhalten erkannte sie daher auch Vorsatz, und deshalb werde die Strafe „angemessen erhöht“, also auf über 500 Euro knapp verdoppelt, gepaart mit einem Monat Fahrverbot.

Immerhin weiß ich nun, dass ich kein Kind zeugen kann, nur um mal nachts ungestraft durch Aachen zu kacheln. Da könnte ja jeder kommen! Ob indes Frau E. vom Ordnungsamt der Stadt Aachen beim Verfassen des Bußgeldbescheids eine Pickelhaube trug, ist nicht bekannt, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.

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