Bereits im Oktober 2017 gab es vor dem Vervierser Polizeigericht den ersten Gerichtstermin in dieser Sache. Aufgrund administrativer Prozeduren mit Polen, wo einer der beiden Hauptangeklagten in Haft sitzt, verschob sich die Verhandlung um mehrere Monate. Der Fahrer des Lkw und der Besitzer sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Der 43-jährige Fahrer war für den Prozess aus seinem Heimatland Ukraine angereist. Dies berichtet die Tageszeitung „La Meuse“ am Mittwoch. Er war am 3. Juli gegen 9 Uhr mit dem Lkw Richtung Theux unterwegs. Geladen hatte er 44 Tonnen Papierrollen.
In dem Hang Mont-Theux begann die Irrfahrt und der Lkw beschleunigte auf 90 Stundenkilometer.
In dem Hang Mont-Theux, der knapp drei Kilometer lang ist und eine Steigung von bis zu 12 Prozent hat, begann die Irrfahrt des Fahrzeugs. Laut Analysen des Tachos fuhr der Lkw zu beginn 34 Stundenkilometer. Während es bergab ging, versagten die Bremsen und mit 90 Stundenkilometer kam der er unten an. Der Fahrer verlor in einer scharfen Kurve die Kontrolle über das Fahrzeug. Er fuhr gerade aus und drückte einen Pkw, der aus entgegengesetzter Richtung kam, gegen die Leitplanke. Die Fahrerin, eine 29-jährige Frau aus Theux, war auf der Stelle tot. Der Lkw schleifte einen zweiten Pkw mit sich, den er unter sich begrub, als er in einem Garten umkippte und liegen blieb. Schließlich fing der Lkw Feuer, der Fahrer konnte sich jedoch rechtzeitig aus der Fahrerkabine befreien.
Für den Fahrer des zweiten Autos, ein 70-jähriger Mann aus Seraing, kam jede Hilfe zu spät.
Vor Gericht sagte der Fahrer aus, Zugmaschine und der Sattelzug seien bei seiner Abfahrt in Polen in einem einwandfreien Zustand gewesen. Er selber habe dabei zugesehen, wie der Leiter der Firma das Fahrzeug vor der Fahrt gewartet habe.
Die Analyse des Experten bringt andere Informationen ans Tageslicht: Insgesamt hatte der Lkw bereits 1,3 Millionen Kilometer auf dem Tacho. Die Bremsbeläge des Lkw waren so gut wie inexistent. Die Abnutzung der Bremsen sei auf seinen langen Weg, rund 10.000 bis 11.000 Kilometer, zurückzuführen, sagte der Fahrer vor Gericht. Laut Tacho war das Fahrzeug jedoch 6.000 Kilometer unterwegs gewesen, als der Unfall passierte. „Bremsbeläge solcher Fahrzeuge halten unter normalen Umständen 40.000 Kilometer“, so die Staatsanwältin. Sie forderte gegen den Fahrer und gegen den Besitzer des Fahrzeugs eine Haftstrafe von jeweils zwei Jahren und hohe Geldbußen.
Die Anwälte der Zivilparteien sprachen von einem mörderischen Akt. Der „Konvoi des Todes“ sei auf gut Glück quer durch Europa gefahren und habe in Theux ein Blutbad angerichtet. Das Urteil in dem Fall soll am 19. März verkündet werden. (cyl)

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