Demnach ist sie zwar keine offizielle Landessprache, doch wirkt sich die Anerkennung praktisch auf sämtliche Zuständigkeitsbereiche aus: die Anerkennung und Ausbildung von Gebärdendolmetschern, das Unterrichtswesen, die Kleinkindbetreuung, den kulturellen Bereich, dem Beschäftigungsbereich, den sozialen Bereich und die öffentliche Verwaltung. „Steht der hörgeschädigten Person kein Kommunikationsmittel zur Verfügung, droht ihr eine Vereinsamung und sicherlich noch weitere Unannehmlichkeiten“, sagte Marcel Strougmayer (SP) im Namen der Mehrheitsfraktionen. Die CSP forderte Nachbesserungen. So müsse geklärt werden, welche konkreten Auswirkungen das Dekret auf verschiedene Bereiche habe, so CSP-Fraktionssprecher Jérôme Franssen. (sc)
Gebärdensprache als Kultursprache anerkannt
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren