Es gibt je nach Unterrichtsform unterschiedliche Lehrbefähigungen. Laut Informationen von Stephanie Pauels sei auf Personalebene zuweilen ein gewisser Unmut spürbar, da insbesondere Quereinsteiger ohne die angesprochene Lehrbefähigung und während ihrer Ausbildungszeit (zur Erlangung der Befähigung) über Jahre das gleiche Gehalt beziehen würden wie Lehrer, die über ein entsprechendes Diplom verfügen.
Von Bildungsminister Harald Mollers (ProDG) wollte sie wissen, ob beim Ministerium Klagen bezüglich der unterschiedlichen Vergütung bekannt sind, und ob die Studie zur Zufriedenheit des Lehrkörpers möglicherweise Hinweise liefere.
In seiner Antwort unterstreicht der Minister, dass die Besoldung der Personalmitglieder, die im Unterrichtswesen in der DG ein Anwerbungsamt bekleiden, seit dem 1. Januar 2009 ausschließlich auf Grundlage des Diploms erfolgt. Der Besitz einer Lehrbefähigung spiele auf dienstrechtlicher Ebene eine bedeutende Rolle. So könne eine Lehrperson, die nicht über die erforderliche Lehrbefähigung verfüge, weder unbefristet bezeichnet noch definitiv ernannt werden. Darüber hinaus laufe sie Gefahr, von Titelinhabern verdrängt zu werden und somit ihre Stelle zu verlieren.
Auf Besoldungsebene hingegen falle der Besitz der Lehrbefähigung nicht ins Gewicht, was bedeute, dass der Inhaber eines Masterdiploms mit Lehrbefähigung dasselbe Gehalt erhält wie der Inhaber eines Masterdiploms ohne Lehrbefähigung. „Dem Ministerium sind keine Klagen oder Beschwerden im Hinblick auf diese Regelung bekannt“, so der Minister. Im Rahmen der Zufriedenheitsumfrage und Analyse der psychosozialen Risiken, die im Frühjahr 2018 in den Einrichtungen des Gemeinschaftsunterrichtswesens durchgeführt wurde, seien die Personalmitglieder auch zu ihren Arbeitsbedingungen und ganz konkret zur Besoldung befragt worden. Ihnen wurde die Frage gestellt, ob sie der Ansicht seien, dass ihr Lohn bzw. Gehalt im Verhältnis zu ihren Leistungen steht, und ob sie mit der Regelung, nach der im Unterrichtswesen Lohn- und Gehaltserhöhungen erfolgen, zufrieden sind. Bei der ersten Frage habe der Grad der allgemeinen Zufriedenheit knapp über dem Mittelwert und gleichauf mit der Benchmark Belgien 2017 gelegen. Bei der Frage zur Lohnpolitik lag der Grad der allgemeinen Zufriedenheit ganz knapp unter dem Mittelwert, aber dennoch leicht höher als die Benchmark Belgien 2017.
Interessant sei in diesem Zusammenhang, dass aus der statistischen Analyse hervorgehe, dass die Besoldung generell einen eher niedrigen Einfluss auf das globale Ausmaß der Zufriedenheit des Personals im Unterrichtswesen habe, so der Minister. (um)
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