DG-Regierung und Verbraucherschutzzentrale fordern Zwangsgelder von Eneco ein

<p>Das Unternehmen Eneco kennen viele vom Sponsoring in Sachen Radsport (Bild). In Ostbelgien steht der Betrieb allerdings wegen der Verletzung der Sprachengesetzgebung in der Kritik.</p>
Das Unternehmen Eneco kennen viele vom Sponsoring in Sachen Radsport (Bild). In Ostbelgien steht der Betrieb allerdings wegen der Verletzung der Sprachengesetzgebung in der Kritik. | Foto: Photo News

„Die Feststellung fortdauernder Verstöße nahmen die DG-Regierung und die Verbraucherschutzzentrale nun zum Anlass, einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung von Zwangsgeldern im fünfstelligen Bereich zu beauftragen“, teilt das Kabinett von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) am Mittwoch mit. „Dies sollte durchaus als Signal an Eneco und andere Energieversorger verstanden werden, dass wir es mit unserer Forderung nach Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zum Gebrauch der deutschen Sprache ernst meinen“, sagt Paasch in der Mitteilung.

Am 27. Mai 2021 hatte der Lütticher Appellationshof diesbezüglich geschlussfolgert, dass Eneco gegen das Wirtschaftsgesetzbuch verstoße, indem es die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rechnungen sowie den Schriftverkehr (Rechnungsdokumente, Zahlungsaufforderungen, Mahnungen sowie jeglichen anderen Schriftverkehr oder Kommunikationen) nicht in deutscher Sprache zur Verfügung stelle. Ein zweiter Entscheid vom 14. Oktober 2021 schuf indes auch Klarheit in punkto Webseite, Call-Center und Erreichbarkeit des Kundendienstes in Deutsch – Eneco musste in der Folge auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den erwähnten Schriftverkehr in deutscher Sprache gewährleisten.

Dies gelte grundsätzlich auch für gleich gelagerte Fälle, weswegen Regierung und Verbraucherschutzzentrale bereits angekündigt hatten, mithilfe der beiden Gerichtsentscheide weiteren Druck auf Energieanbieter auszuüben, die auf dem Gebiet deutscher Sprache sowie in den Gemeinden mit Spracherleichterungen (Weismes und Malmedy) tätig sind, den Auflagen der Sprachengesetzgebung jedoch nicht vollumfänglich nachkommen. Entsprechende Beschwerden von Seiten der Bevölkerung nimmt die Verbraucherschutzzentrale der DG weiterhin gerne entgegen. (red/sc)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment