Für Vergewaltigung einer Person mit Down-Syndrom in Malmedy verurteilt

<p>Für Vergewaltigung einer Person mit Down-Syndrom in Malmedy verurteilt</p>

Am 28. Januar 2022 ging ein Mann zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Er erklärte, dass er der Bruder einer Frau mit Down-Syndrom sei, die seit mehreren Jahren in einem Pflegeheim lebe. Bei einem seiner Besuche hatte seine Schwester über Schmerzen im Intimbereich geklagt und erklärt, dass ein anderer Heimbewohner sie vergewaltigt habe.

Ihre Aussagen stimmten mit denen des Pflegepersonals überein. Dieses erklärte, die 52-jährige Frau weinend auf ihrem Bett gefunden zu haben. Es wurden auch Verletzungen im Intimbereich festgestellt.

Der Angeklagte, der bereits 1994 wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, gab eine unpassende Geste zu, bestritt aber jegliche Penetration. Das Gericht befand ihn allerdings wegen Vergewaltigung und Verletzung des Schamgefühls für schuldig. Er erhält eine 40-monatige Haftstrafe, die zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wird. (belga/ab)

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