Dies hatte der Konzertierungsausschuss bei einer Sitzung am 20. Mai beschlossen. „Dadurch entfällt für nahezu alle Menschen in Belgien die Pflicht, eine Maske zu tragen“, erklärt Gesundheitsminister Antonios Antoniadis (SP) in einer Pressemitteilung. „In Einrichtungen des Gesundheitswesens wie in Wohn- und Pflegezentren, bei Kinesiotherapeuten, Psychologen und Logopäden wird das Tragen einer Maske weiter vom föderalen Gesundheitsinstitut Sciensano empfohlen.“ In einem Rundschreiben an die Heime werde auch auf den Umstand hingewiesen, dass eine gute Belüftung von Innenräumen weiterhin dringend angeraten sei. „Die richtige Luftzufuhr in Gebäuden hat sich gegen die Übertragung von Viren als wirksam erwiesen und kommt im Allgemeinen dem Wohlbefinden und der Gesundheit zugute“, teilte das Kabinett weiter mit.
Gleichzeitig würden in dem Rundschreiben die überarbeiteten Richtlinien von Sciensano präzisiert. Demnach entfallen die bisherigen Quarantänemaßnahmen für Neu-Einzüge oder Bewohner, die von einem externen Aufenthalt (Krankenhaus oder Familienbesuch) in die Einrichtung zurückkehren. Im Falle eines „Clusters“ könne die Ermittlung von Kontaktpersonen (mindestens zwei bestätigte Fälle innerhalb von sieben Tagen mit epidemiologischem Zusammenhang) weiterhin durchgeführt werden. Weiter würden die entsprechenden Test- und Quarantänemaßnahmen vom zuständigen Koordinationsarzt und/oder der Hygieneinspektion der DG ergriffen. Diese würden auf der Grundlage einer Bewertung der spezifischen Situation und der in den vorangegangenen Phasen der Epidemie angewandten Test- und Quarantänemaßnahmen festgelegt.
Außerdem werde den Bewohnern oder Bewohnerinnen mit Hoch-Risikokontakten dringend empfohlen, eine Maske zu tragen. Falls das kontinuierliche Tragen einer Maske nicht möglich ist, sollte ein Selbsttest durchgeführt und täglich wiederholt werden. Fällt der Test positiv aus, muss die Person isoliert werden, so der Ratschlag von Sciensano. Die Maßnahmen zur Isolierung im Falle von Krankheit oder positivem Testergebnis bleiben unverändert. Bei der Dauer wird kein Unterschied zwischen geimpften, teilweise geimpften und ungeimpften Personen gemacht.
· Die Isolierung bei Bewohnern und Bewohnerinnen mit stärkeren Symptomen oder nach einem Krankenhausaufenthalt bleibt weiterhin bei 14 Tagen (inklusive der Dauer des Krankenhausaufenthaltes).
· Für die asymptomatischen Bewohnerinnen oder Bewohner mit leichten Symptomen wurde die Isolierung von 14 auf zehn Tage reduziert. Bedingung ist: drei Tage ohne Fieber sein und unter der Voraussetzung der Verbesserung der klinischen Beschwerden.
· Für die Besucher und Besucherinnen in den Wohn- und Pflegezentrum für Senioren (WPZS) gilt ebenfalls keine Maskenpflicht mehr. Das Ministerium bittet aber darum, im Fall von Symptomen von einem Besuch abzusehen.
Generell sei der wirksamste Schutz vor einem schweren Verlauf für die Seniorinnen und Senioren, das Personal sowie die Besucher die Impfung gegen Covid-19 und die anschließende Auffrischungsimpfung, macht Minister Antoniadis in seinem Rundschreiben deutlich. Dies habe auch eine aktuelle Studie von Sciensano erneut belegt. „Auch wenn wir weiter vorsichtig und auf den Herbst und Winter vorbereitet sein müssen, freue ich mich natürlich, dass sich die Corona-Kennzahlen in die richtige Richtung entwickeln. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wohn- und Pflegezentren sowie bei den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörige und Freunde für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen während der gesamten Zeit seit Ausbruch der Pandemie bedanken“, wird Antoniadis in der Mitteilung zitiert. (red/sc)

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