Ärzte müssen die Behörde demnach bereits beim Verdacht auf eine Infektion mit dem Affenpockenvirus unterrichten. Laut RIVM sollen neue Fälle so früh wie möglich erfasst werden, damit das Infektionsgeschehen unter Kontrolle gehalten und eventuell notwendige Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden können. Dazu könne auch eine Quarantäne für Menschen gehören, die mit Infizierten Kontakt hatten.
Nach Angaben von Gesundheitsbehörden in Belgien verursacht das Virus meist nur milde Symptome, kann aber auch schwere Verläufe nach sich ziehen. In Einzelfällen sind tödliche Erkrankungen möglich. Übertragen wird das Virus vor allem über direkten Kontakt oder Kontakt zu kontaminierten Materialien. Die Krankheit trägt den Namen Affenpocken, nachdem der Erreger 1958 erstmals bei Affen in einem dänischen Labor nachgewiesen wurde. (dpa/calü)

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