Lebensmittel-Kennzeichnung: Jadin pocht auf Stellenwert des Deutschen

<p>Kattrin Jadin</p>
Kattrin Jadin | Foto: David Hagemann

Das bestehende Gesetz vom 24. Januar 1977 besage eigentlich, dass Informationen auf der Produktbeschreibung in der Sprache oder den Sprachen des Sprachgebiets, in dem die Produkte vermarktet werden, bereitgestellt werden müssten, erläutert Kattrin Jadin laut Pressemitteilung. „Bei Produkten, die in Ostbelgien verkauft werden, ist dies derzeit jedoch nur bedingt der Fall. Seit 2011 sind die rechtlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln jedoch in der harmonisierten EU-Verordnung 1169/2011 enthalten“, fügt sie hinzu. Clarinval habe in seiner Antwort erklärt, dass die Gesetzesänderung darauf abziele, das belgische Recht an die europäischen Vorschriften anzupassen. Es gehe darum, die Rechtsgrundlage zu aktualisieren, die es ermöglicht, bei der Etikettierung von Lebensmitteln die Verwendung der Sprache des Sprachgebiets zu verlangen. „Laut Verfassung umfasst Belgien vier Sprachregionen: die französische Sprachregion, die niederländische Sprachregion, die zweisprachige Region Brüssel-Hauptstadt und die deutsche Sprachregion. Also müssten die in Ostbelgien verkauften Lebensmittel und Getränke eigentlich allesamt auch in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Jedoch muss ich immer wieder feststellen, dass die größten Hersteller einen Weg finden, diese Verpflichtung zu umgehen, um zusätzliche Kosten einzusparen“, beklagt Kattrin Jadin. Erst kürzlich habe die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (Fasnk) Zahlen über die Entwicklungen des Kaufverhaltens veröffentlicht. Daraus sei hervorgegangen, dass knapp 20 Prozent der Verbraucher seit Ausbruch der Corona-Pandemie viel mehr Acht auf die Herkunft und Zusammensetzung von Lebensmitteln geben. In diesem Zusammenhang sei auch unterstrichen worden, wie wichtig die Etikettierung von Lebensmitteln sind. „Das sind natürlich nochmal bedeutende Argumente aus den Federn der Dienste des Ministers, die für eine korrekte Produktbeschreibung sprechen und in die Gesetzesinitiative mit einfließen sollten, genauso wie der Hinweis zur deutschen Sprache. Das Gesetz sollte zum Schutz und im Interesse des Konsumenten gestalten werden“, findet Jadin. (red/sc)

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