Damit kam die Dreirichterkammer der Strafforderung der Staatsanwaltschaft fast exakt nach. Wegen der erhöhten Rückfallgefahr wird der Kelmiser nach Verbüßung seiner Haftstrafe für 15 weitere Jahre dem Strafvollstreckungsgericht überantwortet.
Darüber hinaus darf er nicht in einem Umkreis von 500 Metern von Schulen oder anderen Orten, an denen sich Kinder aufhalten, wohnen oder anwesend sind. Zudem wurden ihm für 20 Jahre die sogenannten bürgerlichen Rechte entzogen.
Den Opfern und ihrer Familie muss der einschlägig vorbestrafte 49-Jährige zudem insgesamt 15.000 Euro Schadensersatz zahlen.
In der Urteilsbegründung unterstrich das Gericht die Unbelehrbarkeit des Mannes, die Schwere der Tat sowie das große Leid und deren Folgen, das er den beiden Kindern und deren Familie angetan habe.
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