Nach Wechselfehler von Bayern: Einspruch abgewiesen

<p>Nach Wechselfehler von Bayern: Einspruch abgewiesen</p>
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Gemäß Urteilsbegründung könne der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht den Bayern angelastet werden, sondern gehe auf ein „schuldhaftes Fehlverhalten“ des Schiedsrichters zurück. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann innerhalb eines Werktags Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.

„Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren“, sagte Stephan Oberholz (Leipzig) als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: „Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen.“

Freiburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit gemäß Paragraph 17 Absatz zwei ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe. Kingsley Coman hatte bei einem Doppelwechsel nicht rechtzeitig den Platz verlassen. (sid)

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