„In Zukunft sind für einen bestimmten Zeitraum und unter gewissen Bedingungen keine Genehmigungen für Arbeiten mehr nötig. Das ermöglicht einen schnelleren Wiederaufbau“, wird er in einer Mitteilung zitiert. „Diese Wiederaufbauarbeiten werden nach einer Naturkatastrophe ohne die Genehmigung und ohne die Hinzuziehung eines Architekten möglich sein – unter der Berücksichtigung spezifischer Bedingungen.“ Der Minister begründet die Reform mit den Ereignissen vom vergangenen Sommer: „Der Erlass ist eine unmittelbare Antwort auf die Flutkatastrophe von Juli 2021, die unsere Region heimgesucht und tiefe Narben hinterlassen hat. In einer außerordentlichen Situation wie diese ist weniger Bürokratie wichtig, um einen schnellen Wiederaufbau vorantreiben zu können“.
So sei beispielsweise ab sofort nach einer offiziell anerkannten Naturkatastrophe keine Genehmigung und kein Architekt mehr für die Reparatur, den Wiederaufbau oder den Abbruch von privaten und öffentlichen Gebäuden vonnöten. Für die öffentlichen Behörden werde es in Zukunft unter den gleichen Konditionen möglich sein, den Wiederaufbau bzw. Arbeiten auf dem öffentlichen Eigentum der Straßen-, Wege- und Schienennetze und der Wasserläufe schneller voranzutreiben bzw. in Angriff zu nehmen. Infolge einer anerkannten Naturkatastrophe sei auch die Verlegung, die Verlagerung, die Umrüstung und das Ersetzen von unter- oder überirdischen Abwasser-, Flüssigkeits-, Energie- und Telekommunikationsleitungsnetzen und ihren Nebenanlagen ohne Genehmigung und Hinzuziehen eines Experten möglich, hieß es. Diese Möglichkeiten seien befristet (ab Veröffentlichung des Erlasses zur Anerkennung der Naturkatastrophe).
So ist laut Mitteilung beispielsweise der Abbruch von freistehenden und nicht freistehenden Gebäuden (bei Letzterem ist nur eine Genehmigung durch den Bürgermeister nötig) ohne Genehmigung auf zwei Jahre beschränkt. „Das ist vor allem für Privatpersonen wichtig“, sagte Minister Antonios Antoniadis. Binnen drei Jahren hätten die öffentlichen Behörden Zeit, Wiederaufbauarbeiten auf dem öffentlichen Eigentum der Straßen-, Wege- und Schienennetze und der Wasserläufe zu verrichten, die Rohrleitungen und die diversen Verteilernetze instand zu setzen oder Brücken und Ufermauern wieder aufzubauen. (red/sc)
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren