Niedriger Mehrwertsteuer-Satz von sechs Prozent soll länger gelten

<p>Mit dem Vorschlag sollen Bauherren unterstützt werden.</p>
Mit dem Vorschlag sollen Bauherren unterstützt werden. | Illustration: belga

Die ostbelgische Abgeordnete Kattrin Jadin (PFF-MR) hat gemeinsam mit Tim Vandeput (Open VLD) Finanzminister Vincent Van Peteghem (CD&V) dazu im zuständigen Kammerausschuss befragt. „Aufgrund eines Mangels an freien Bauunternehmen im Bausektor sowie teurerer Materialien steigen die Kosten exponentiell“, argumentieren die beiden Abgeordneten laut einer Mitteilung von Jadin. „Unser Vorschlag hält das Ausgabenbudget der oft jungen Eigentümer besser unter Kontrolle“. Sie fordern von der Föderalregierung, ihren Vorschlag zu untersuchen und zu berechnen. „Der Bau eines Hauses wird immer teurer, und die Mehrwertsteuersenkung in dieser Zeit ist ein steuerlicher Anreiz für junge Familien und Bauunternehmer, ihr Bauprojekt zu verwirklichen. Eine abrupte Beendigung dieser Maßnahme im Jahr 2023 könnte viele dieser Bürger in finanzielle Schwierigkeiten bringen“, so Jadin und Vandeput.

Seit Anfang 2021 verzeichneten viele Städte und Gemeinden einen enormen Anstieg der Zahl der Bauanträge. Für Bauherren, die bauen oder renovieren wollten, sei es schwierig, rechtzeitig einen Bauunternehmer zu finden. „Auf dem Markt herrscht Knappheit, sowohl bei den Bauunternehmen als auch bei den Materialien, die sie verwenden müssen“, erklärt Kattrin Jadin. „Aber auch die Lieferungen der Baumaterialien verzögern sich und sind zudem 20 bis 30 Prozent teurer als vor einem Jahr.“ Der Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in der Region werde Jahre dauern. „Viele betroffene Familien befinden sich noch in Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften, sodass sie noch nicht wissen, wann sie ihre Häuser wiederaufbauen können. Die entstandene Feuchtigkeit verhindert mancherorts noch den Beginn der Arbeiten. Das Letzte, was wir tun sollten, ist, die Betroffenen mit zusätzlichen Rechnungen zu belasten.“ Tim Vandeput befürchtet, dass Betroffene wegen der Preiserhöhungen im Bausektor und mit dem Wegfall des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes „doppelt bestraft“ würden. „Wir schlagen vor, den Antrag auf sechs Prozent Mehrwertsteuer für die Durchführung des gesamten Bauvorhabens zu verlängern, vorausgesetzt, die Arbeiten werden 2021 oder 2022 aufgenommen. Der gesamte Ausführungsbetrag wird daher mit sechs Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt“, schlagen Jadin und Vandeput vor. Diesem Vorschlag sollte man außerdem auf das gesamte Kalenderjahr 2023 anwenden. (red/sc)

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