Der Konzertierungsausschuss billigte am Freitag das Corona-Barometer, das den Gesundheitsmaßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) mehr Vorhersehbarkeit verleihen soll. Die auf diesem Barometer basierenden Maßnahmen werden laut Code Red am kommenden Freitag, dem 28. Januar, in Kraft treten. Bis dahin gelten die derzeit gültigen Maßnahmen weiterhin.
Auf der Pressekonferenz betonte Premierminister Alexander De Croo einleitend diese Vorhersehbarkeit. „Das war nicht immer der Fall, dessen bin ich mir durchaus bewusst“, räumte er ein. Allerdings werde dieses Barometer „kein Autopilot“ sein, fügte er hinzu.
„Schwere Geburten führen zu schönen Kindern“, sagte der Corona-Kommissar Pedro Facon. Das Barometer wird sich auf öffentliche Veranstaltungen, Gruppenaktivitäten und das Hotel- und Gaststättengewerbe beziehen. Dies bedeute jedoch nicht, dass Maßnahmen für andere Sektoren ausgeschlossen seien, stellte er klar.
Das Barometer wird drei Phasen umfassen. Der gelbe Code wird bei einer epidemiologischen Situation mit kontrolliertem Druck auf die Krankenhäuser angewendet, d.h. weniger als 65 neue Krankenhauseinweisungen pro Tag und weniger als 300 belegte Betten in der Intensivpflege. Der orangefarbene Code wird angewendet, wenn die Zahl der Neueinweisungen zwischen 65 und 149 liegt oder die Belegung der Intensivpflege zwischen 300 und 500 Betten beträgt. Der rote Code hingegen wird angewendet, sobald die neuen Hospitalisierungen pro Tag 150 übersteigen oder mehr als 500 Betten auf der Intensivstation belegt sind. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Trend (steigend oder fallend) und der Vermehrungsrate des Virus gewidmet.
Ein roter Code bedeutet trotz allem eine Lockerung der derzeit geltenden Maßnahmen. So werden öffentliche Veranstaltungen wie Theateraufführungen und Fußballspiele sowohl drinnen als auch draußen erlaubt sein, mit Ausnahme von „dynamischen“ Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Tanzabenden. Das CST wird ab 50 Teilnehmern oder Zuschauern im Innenbereich und 100 im Außenbereich vorgeschrieben. In Räumen mit mehr als 200 Sitzplätzen ist eine Auslastung von 70 % zulässig. Der Anteil kann sogar auf 100 % steigen, wenn die Luftqualität unter 900 ppm CO2 gehalten wird, was also eine optimale Belüftung beweist.
Im Hotel- und Gaststättengewerbe wird die Sperrstunde ab nächsten Freitag auf Mitternacht erhöht. Das Tragen von Masken bleibt weiterhin gültig und das CST ist weiterhin Pflicht. Die Regeln, dass maximal sechs Personen an einem Tisch sitzen dürfen und dass es verboten ist, im Stehen zu konsumieren, bleiben ebenfalls in Kraft. Das Nachtleben und die Diskotheken bleiben geschlossen.
Organisierte Gruppenaktivitäten wie Jugendbewegungen, Vereinsleben und Sport auf nicht-professioneller Ebene sind mit einer maximalen Kapazität von 80 Personen drinnen und 200 Personen draußen erlaubt. Bei Lagern sind Übernachtungen erlaubt.
Mit Ausnahme von Diskotheken und Tanzlokalen dürfen die folgenden derzeit geschlossenen Innenräume wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden: Vergnügungsparks, Indoor-Spielplätze, Tierparks und Zoos, subtropische Schwimmbäder und Freizeitbereiche von Schwimmbädern, Trampolinparks, Bowling- und Dartbahnen, Snooker- und Billardhallen, Paintball-Zentren, Laserspiele, Escape Rooms, Kasinos, Automatenspielhallen und Wettbüros.
Die derzeitigen Maßnahmen in Bezug auf Telearbeit (vier Tage pro Woche), Shopping und das Tragen von Mundschutz gelten weiterhin.
Ministerpräsident Oliver Paasch schloss sich seinen Vorrednern darin an, sich bei dem Corona-Kommissar und seinem Team für die geleistete Arbeit zu bedanken.
Die nächste Sitzung des Konzertierungsausschusses findet innerhalb von drei Wochen statt und wird beurteilen, ob der rote Code beibehalten werden soll oder nicht. (belga/jod)
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