Gemeinschaftssenator Alexander Miesen widerspricht MR-Präsident Georges-Louis Bouchez

<p>Alexander Miesen: „Wir möchten endlich aus dem aktuellen Wirrwarr von schlechter, ineffizienter und intransparenter Kompetenzverteilung in Belgien heraus.“</p>
Alexander Miesen: „Wir möchten endlich aus dem aktuellen Wirrwarr von schlechter, ineffizienter und intransparenter Kompetenzverteilung in Belgien heraus.“ | Foto: David Hagemann

„Mit Befremden“ habe er die Aussagen zur Kenntnis genommen, so Alexander Miesen in dem Schreiben an Bouchez. Der MR-Chef hatte sich im GrenzEcho-Gespräch, das am 20. Dezember 2021 erschienen war, skeptisch gezeigt und erklärt, dass „die DG am Ende kein zweites Brüssel in Sachen institutionelle Ineffizienz werden sollte“. Miesen antwortet: „Genau darum geht es. Wir möchten endlich aus dem aktuellen Wirrwarr von schlechter, ineffizienter und intransparenter Kompetenzverteilung in Belgien heraus. Ist Dir bewusst, dass ein Deutschsprachiger es in Belgien mit gleich fünf Verwaltungsebenen zu tun hat? Mit seiner Gemeinde, mit der DG, mit der Wallonischen Region, mit dem Föderalstaat und – als ob das alles nicht schon genug wäre –, drängt sich auch noch die ohnehin überflüssige Provinz zwischen die DG und ihre neun Gemeinden. Ist das Effizienz? In meinen Augen nein, es ist das Gegenteil!“

Hinter der Forderung des PDG stecke der Wunsch, das Föderalmodell einfacher zu gestalten, „damit die Bürger noch mal wissen, wer in diesem Staat eigentlich für was zuständig ist und für welche Zuständigkeit welches Steuergeld erhält“, so der Gemeinschaftssenator. „Neben dem Wunsch nach mehr Effizienz versprechen wir Deutschsprachigen uns durch eine klarere Kompetenzverteilung auch mehr Kohärenz. Um es an einem konkreten Beispiel zu erläutern: Ist eine kohärente Politikgestaltung möglich, wenn die DG für die Denkmalschutzgenehmigung zuständig ist, die Wallonie allerdings für die Baugenehmigung? Es konnte passieren, dass für ein und dasselbe Bauprojekt die DG Ja und die Wallonie Nein sagte. Glücklicherweise konnten wir nach über 20 Jahren Verhandlungen solch seltsame Blüten, die unser komplexes Föderalsystem derzeit treibt, mit der Übertragung der Zuständigkeiten von Raumordnung und Urbanismus aus der Welt schaffen. Doch was ist nun? Jetzt ist die DG zwar für die Denkmalschutz- und Baugenehmigung zuständig, nicht aber für die Umwelt- oder Betriebsgenehmigung, da diese Zuständigkeiten weiter in Namur angesiedelt sind. Wir haben also ein Problem gelöst und gleichzeitig ein neues geschaffen“, schreibt Alexander Miesen.

Und die „inhaltliche Inkohärenz“ werde dadurch verschärft, dass die Wallonische Region Zuständigkeiten der Französischen Gemeinschaft übernommen habe und die DG wiederum Zuständigkeiten von der Wallonischen Region. „Es ist also so, dass die Wallonische Region, die auch auf dem Gebiet deutscher Sprache zuständig ist, eine Politik in Bereichen betreibt (und übrigens zum Teil auch mit Steuergeldern aus der DG bezahlt), für die auf dem Gebiet deutscher Sprache nicht sie, sondern die DG zuständig ist. Ist das nicht die Spitze der institutionellen Kakophonie? Wir müssen aus diesem Murks heraus und das geht nur, indem wir klare Verhältnisse bei der Kompetenzverteilung schaffen.“

„Maßgeschneiderte Lösungen“ für den Fachkräftemangel und das Problem des Wirtschaftsstandortes

Jede Zuständigkeit, die die DG ausübe, erlaube es den Deutschsprachigen, Lösungen auf Probleme zu finden, „die spezifisch für unsere Region bestehen und daher von Namur oder Brüssel aus kaum gesehen und erst recht nicht gelöst werden (können)“. Dabei gehe es inzwischen längst nicht mehr „nur“ um die sprachliche und kulturelle Besonderheit der DG: „Es geht auch darum, dass die DG ein spezifischer Lebens-, Sozial- und Wirtschaftsraum geworden ist, der z.B. durch seine Grenzlage stark geprägt wird. So ist etwa die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der DG ganz besonders unter Druck.“ Ein konkretes Beispiel sei der Fachkräftemangel und das spezifische Problem des Wirtschaftsstandortes DG, für das es „maßgeschneiderte Lösungen“ geben müsse. „Dieses Maßschneidern erlaubt uns aber nur eine entsprechende Autonomie.“ Die Autonomiebestrebungen der Wallonen, Brüsseler und Flamen beruhten genau auf dieser Idee: maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Situationen in der Wallonie, in Brüssel und in Flandern. „Warum also sollte man den Deutschsprachigen für ihre spezifische Situation diese Möglichkeit verwehren“, fragt Miesen.

Bouchez hatte angeraten, die Deutschsprachigen sollten „die institutionelle Effizienz und finanzielle Tragbarkeit prüfen“. Der MR-Präsident stellte sich die Frage, „ob man sich bewusst ist, welchen personellen Aufwand dies bedeutet“ und „ob man bereit ist, sich einen Verwaltungsapparat von 10.000 Beamten für 70.000 Einwohner zu leisten“. Miesen antwortet: „Um es klar auszusprechen: Nein, wir sind nicht bereit 10.000 Beamte für 70.000 Einwohner (es sind übrigens etwas mehr als 78.000) zu bezahlen. Das brauchen wir auch nicht. Ich kann Dir aber versichern, dass wir nicht auf Tipps von außen gewartet haben, um uns mit diesem Thema zu beschäftigen.“

Das PDG habe sich schon in der vergangenen Legislatur sehr intensiv mit der Weiterentwicklung u.a. des Autonomiestatuts der DG auseinandergesetzt. „Dabei wurden selbstverständlich auch die Machbarkeit und die Finanzierbarkeit in den Blick genommen. Das ist ein Thema, welches uns sehr beschäftigt und ich bin froh, dass wir im Hinblick auf eine mögliche siebte Staatsreform bereits einige Hausaufgaben erledigt haben, so wie es die Kollegen im flämischen Parlament auch tun. Die Ergebnisse unserer Arbeit liegen übrigens dem Föderalparlament, also auch den Senatoren, in Form von Resolutionen und Berichten vor.“

Die Frage nach der Größe des Verwaltungsapparates für die DG-Autonomie werde innerhalb der DG aber nicht nur unter den Politikern diskutiert, sondern auch in der Bevölkerung: „Und ich persönlich finde auch zu recht, denn die Frage an sich ist sehr legitim“, fügt der DG-Senator hinzu und schreibt in Richtung Bouchez. „Ich möchte Dir dazu Folgendes mit auf den Weg geben: Wenn wir bei Zuständigkeitsübertragungen an die DG die bestehenden Strukturen des Föderalstaates bzw. der Wallonie eins zu eins übernehmen würden, dann wäre der finanzielle und personelle Aufwand für die DG in der Tat untragbar. Das tun wir daher nicht. Wir haben zwei Grundkonzepte entwickelt, wie wir auch in der Kleinheit eine effiziente Verwaltung organisieren können: Vereinfachung & Kooperation.“

Ein Beispiel für Vereinfachung sei die Kompetenz Beschäftigung, während es auch für die Kooperation viele Beispiele gebe, nach außen, aber auch nach innen wie die Zusammenarbeit der DG mit den Gemeinden. „Dass die Konzepte von Vereinfachung und Kooperation keine theoretischen Hirngespinste sind, sondern funktionieren, lässt sich an der erfolgreichen Autonomiegeschichte der DG ablesen. Schon heute ist die DG nicht nur für alle Gemeinschaftsbefugnisse zuständig, sondern auch für zahlreiche über Artikel 139 der Verfassung übertragene Regionalbefugnisse, ohne dass der Dienst am Bürger durch eine überladene Verwaltung gefährdet wird.“

Selbstverständlich gebe es auch Bereiche, die noch effizienter gestaltet werden können. „Deine Aussage‚ ‘je kleiner die Einwohnerzahl, desto weniger kann eine effiziente Verwaltung eingesetzt werden‘ teile ich allerdings nicht. Wenn dem so wäre, dann müsste die Gemeindeverwaltung von Eupen (20.000 Einwohner) deutlich ineffizienter sein, als die Verwaltung z.B. von Antwerpen (530.000 Einwohner). Die Verwaltung der Gemeinde Burg Reuland (4.000 Einwohner) wäre demnach nochmals deutlich ineffizienter, als die von Eupen… Ich denke nicht, dass das der Realität entspricht“, schreibt Alexander Miesen.

Auch in anderen Föderalstaaten (wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz) gebe es bedeutende Größenunterschiede zwischen den Teilstaaten, ohne dass die kleineren Teilstaaten deswegen in ihrer Autonomie eingeschränkt und benachteiligt würden. Trotz aller Vereinfachungen und Kooperationen bedeute mehr Autonomie für die DG tatsächlich auch mehr Verwaltungsaufwand, räumt Alexander Miesen ein: „Deswegen müssen wir uns darüber hinaus noch weitere Gedanken dazu machen, wie wir mehr Autonomie stemmen können. So gibt es bestimmt noch Verbesserungspotenzial. Wir müssen uns auch mit der Tatsache auseinandersetzen, dass mehr Verwaltung auch mehr Druck auf den Arbeitsmarkt in der DG zur Folge hat. Warum also nicht darüber nachdenken, den Verwaltungsaufwand zu flexibilisieren, indem wir das Beamtentum abschaffen? Das wäre auch ein Vorteil für die Privatwirtschaft.“

Zudem gehöre es auch „zur Wahrheit“, dass die DG die Mittel zur Verfügung gestellt bekommen müsse, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, so wie es für Flamen, Wallonen und Brüsseler auch der Fall sei und dabei gegebenenfalls besondere Lösungen nötig sein könnten. Die Aussage von Bouchez, wonach „jeder, der Autonomie will, sie auch bezahlen (muss)“ sei korrekt, findet Miesen.

„Es sei allerdings daran erinnert, dass die DG im Rahmen des jetzigen Finanzierungsgesetzes weniger Geld bekommt, als ihr eigentlich zusteht, und damit, genau wie Flandern, einen Solidaritätsbeitrag insbesondere gegenüber der Wallonie und der Französischen Gemeinschaft leistet. Doch all das sind meines Erachtens keine Gründe, die DG in ihrer Autonomieentwicklung zu benachteiligen. Hinter dem Wunsch der Deutschsprachigen nach mehr Autonomie steckt nämlich das Bestreben nach mehr Effizienz, mehr Kohärenz und mehr maßgeschneiderten Lösungen für unsere spezifische Situation. Das Modell, welches wir anstreben, ist im Grunde das, was die Flamen von Beginn an praktizieren: alle Zuständigkeiten in einer Hand, um Politik aus einem Guss machen zu können. Wie wir alle wissen, ist dieses flämische Modell recht erfolgreich, und ich bin überzeugt, dass es auch für die DG machbar ist. Am Ende führt es zu dem Resultat, dass wir den belgischen Staat insgesamt vereinfachen sowie transparenter und günstiger machen. Es ist doch genau das, was sich eine Großzahl der Belgier wünscht. Lass uns also den Laden aufräumen!“ (sc)

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