Außerdem muss sie der Geschädigten 127 Euro zahlen, damit sie die beiden Werke neu anschaffen kann.
Dass die „Rechnung“ so gesalzen ausfiel, hat sich die Frau in großen Teilen selbst zuzuschreiben: Da sie nicht zum Prozess erschien, lag eine Arbeitsstrafe nicht in den Möglichkeiten des Gerichts. (jph)
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